LADG: Innensenator und Polizeipräsidentin stehen im Wort

31.05.2020

Initiative zum Umgang mit dem LADG in der Polizei.
Birgit Böllinger - Pixabay

Der BDK hat sowohl die Pressemitteilung des Innensenators vom 28. Mai 2020 zum LADG als auch die Bewertung der Polizeipräsidentin zum Gesetzentwurf in der Presse zur Kenntnis genommen. Wir fordern daher:

  • das Aufheben der regelhaften Beförderungssperre bei Disziplinarermittlungen sowie das Umkehren der Vorgehensweise bei der Sondervorlage laut Geschäftsanweisung

  • den zügigen Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat der Polizei zur Regelung des Umgangs mit dem LADG, die sich in den Grundzügen an den Aussagen des Innensenators in seiner Pressemitteilung orientieren soll und insbesondere regelt:

    • Ausschluss regelhafter Disziplinarermittlungen unmittelbar aus dem LADG (wobei dies nicht zu einer rechtlichen Schlechterstellung z.B. in Hinblick auf Belehrungspflichten und ein Aussageverweigerungsrecht führen darf)
    • Einhegen des innerbehördlichen Rechtfertigungsdrucks durch größtmöglichen Verzicht auf Stellungnahmeverfahren
    • Ausschluss von Regress- und Haftungsforderungen unmittelbar aus dem LADG für die Beschäftigten, soweit keine anderen rechtlichen Gründe hinzutreten

Die Polizei kann nicht legislativ tätig werden, gleichwohl kann sie Ausführungsvorschriften oder -vereinbarungen treffen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Dies sehen wir mit unseren Vorschlägen gewahrt.

Herr Senator Geisel, Frau Polizeipräsidentin Dr. Slowik:
Wir nehmen Sie beim Wort und den Gesamtpersonalrat in die Pflicht!


Berlin, 31.05.2020

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