Ladung im Sächsischen Landtag

22.01.2024

Am der BDK Sachsen im Sächsischen Landtag als Sachverständige im Innenausschuss geladen.
Ladung im Sächsischen Landtag

Am 18. Januar 2024 waren wir, der BDK Sachsen, für Euch im Sächsischen Landtag als Sachverständige im Innenausschuss geladen. 

Hintergrund war ein Antrag zur Anpassung und Weiterentwicklung der polizeilichen Ausbildung an die geänderten Entwicklungen im Bereich der inneren Sicherheit und den zukünftigen Anforderungen an die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

Wir setzen uns für ein verwendungsbezogenes, modular ausgerichtetes Studium ein.

Hierbei werben wir um politische Unterstützung für eine Abkehr der auch in Sachsen aktuell praktizierten Einheitsausbildung im Zuge der derzeitigen an- und bevorstehenden Hochschulreform. 

Vorgestellt haben wir den anwesenden Abgeordneten als praktizierbare Lösung eine gemeinsame Grundausbildung, die im Weiteren in eine verwendungsorientierte, modular angelegte Ausbildung und Spezialisierung für die zukünftigen Berufsfelder überführt wird. Dabei soll die notwendige Balance zwischen einer generellen Querschnittsausbildung, als Grundlagenausbildung für alle Kommissarsanwärterinnen und Kommissarsanwärter, gleich welcher nachfolgenden Verwendung, und einer spezialisierten Ausbildung gefunden werden. Das erfordert eine frühzeitige Bedarfsplanung und gezielte Auswahl nach Befähigung, Eignung und natürlich auch unter Berücksichtigung der Interessenlage der Bewerber sowie vorhandenen Stellen.  

Kritisch stellen mussten wir die Position des Sächsischen Staatsministerium des Innern in dieser Frage. Laut einer Stellungnahme des SMI, abgegeben im Vorfeld der Anhörung, ist die Bereitschaft zur positiven Veränderung so nicht mehr ersichtlich. Neben einer die Spezialisierung bejahenden Sichtweise in der Stellungnahme, die wir komplett unterstützen, erfolgte wieder der Verweis auf die uns leider so hinlänglich bekannten Argumente, welche für eine Ablehnung bereits in der Vergangenheit ins Feld geführt wurden. 

Die vorgebrachten „erheblichen organisatorischen, personellen und rechtlichen Anforderungen“, die mit einer Spezialisierung einhergehen, sind jedoch bei Lichte betrachtet lösbar. Eine getrennte Studiengestaltung mit einem entsprechenden Ansatz zum Grundlagenstudium steht auch einer Durchlässigkeit zwischen den Dienstzweigen nicht entgegen. 

Bekräftigt haben wir auch, dass mit der Forderung einer spezialisierten Ausbildung keinesfalls der Gedanke der Besserstellung oder Heraushebung der in der Kriminalpolizei verwendeten Beamten verbunden ist. Diese Spezialisierung fordern wir gleichermaßen für die Sparten Schutzpolizei und Verkehrspolizei. Wir stehen zum Ansatz einer gemeinsamen Polizeifamilie.   

Wir fordern nunmehr eine ergebnisoffene Herangehensweise unter Betrachtung aller hier zu bedenkenden Auffassungen und Sichtweisen, um die #Polizeisachsen zukunftsfähiger zu machen und um in der, immer komplexer werdenden sowie Spezialisten brauchenden, vernetzten globalen Welt im Bereich der organisierten Kriminalität, des Cybercrime, der Geldwäsche, der Clankriminalität und im Bereich der kapitalen schweren Straftaten auf der Höhe der Zeit schlagkräftig bleiben zu können. 

Die Zeit ist reif für eine objektive und vor allem vorurteilsfreie Prüfung dieses Anliegens. 

Erfreut waren wir über die konstruktive und aufgeschlossene Durchführung der Anhörung in Anwesenheit einer Vielzahl von Abgeordneten aller Fraktionen, was für ein hohes Interesse der Politik für das Sachthema spricht. Auch wenn erwartungsgemäß widersprechende Auffassungen, vorgetragen durch gleichermaßen geladene Vertreter von gewerkschaftlichen Mitbewerbern, im Raum standen, konnte das Thema sachlich und objektiv vermittelt werden.  

Wir erhoffen uns durch die Erörterung im Sächsischen Landtag mehr Aufmerksamkeit für dieses für die gesamte Polizei wichtige Zukunftsthema.  

Eurer BDK Sachsen

 

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