Landesfamilienpass 2023

02.01.2023

Der Pass ist für berechtigte Familien bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.
Landesfamilienpass 2023

„Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg“, schreibt die Landesregierung.

Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig, sondern ist an andere Voraussetzungen geknüpft:

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Bildquelle Titelbild: Landesregierung, Mitteilung vom 22.12.2022

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