Landesfamilienpass 2024

14.01.2024

Angebot erweitert, Berechtigte können ihn jetzt beantragen.
Harry Strauss auf Pixabay

Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig ausgestaltet, sondern richtet sich an mehrere Zielgruppen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern inhäuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigendenKind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einemkindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Wohngeldberechtigte,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten undmit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Seit 2019 lassen ich beispielsweise auch Omas und Opas als Familienbegleiter eintragen, die dann gemeinsam mit den Kindern die Angebote wahrnehmen können.

2024 wurde das Angebot weiter ausgebaut.

Die Beantragung erfolgt beim Bürgermeisteramt der Wohnsitzgemeinde.

 

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