Landeshaushalt NRW - Anhörung vor dem Unterausschuss Personal des Landtages am 05.11.2013 - BDK kritisiert fehlende Rücklagen für zu erwartende Nachzahlungen in der Besoldung 2013/2014

07.11.2013

In der Anhörung des Unterausschusses Personal im nordrhein-westfälischen Landtag am vergangenen Dienstag zum Haushaltsgesetzentwurf 2014 kritisierte der Landesvorsitzende des BDK Wilfried Albishausen die fehlenden Rücklagen für entsprechende Nachzahlungen aus dem höchstwahrscheinlich verfassungswidrigen Besoldungsanpassungsgesetz, das im Juli diesen Jahres verabschiedet wurde und zwischenzeitlich von CDU, FDP und Teilen der Piraten mit einem Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgerichtshof in Münster überprüft wird, sehr scharf.
Landeshaushalt NRW - Anhörung vor dem Unterausschuss Personal des Landtages am 05.11.2013 - BDK kritisiert fehlende Rücklagen für zu erwartende Nachzahlungen in der Besoldung 2013/2014

Sollte der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz für nicht verfassungskonform erklären, fehlen nicht nur Rücklagen für entsprechende Nachzahlungen, sondern auch die Haushaltsmittel, die für die folgerichtige Besoldungserhöhung in 2014 erforderlich sind. Statt dessen wurde exakt ein Betrag von 180 Millionen, der im Haushalt 2013 für die Besoldungserhöhung 2013 eingestellt war und infolge der nur teilweise erfolgten Anpassungen nicht verausgabt wurde, dem Versorgungsfond für Ruhegehälter zugeführt. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Beamtinnen und Beamten des Landes durch Gehaltsverzicht Leistungen für ihre spätere Versorgung erbringen. Auch dies wäre nicht verfassungskonform und widerspricht dem nach Artikel 33 Grundgesetz gebotenen Alimentationsprinzip.

Unter Verweis auf die dem Ausschuss vorliegende schriftliche Stellungnahme gingen Wilfried Albishausen und sein Stellvertreter Kay Wegermann im mündlichen Statement auf weitere negative Signale dieses Haushaltsentwurfes ein. Die Kürzung von fast 3.000 Planstellen – überwiegend im Bereich der Bildung - lässt Schlimmes befürchten. Dabei wurden zwei Aspekte besonders hervorgehoben. Zum einem rekrutiert der gesamte Öffentliche Dienst zukünftiges Personal aus einem bereits jetzt mit fast „roter Laterne“ versehenen Bildungssystem, was für die Ausbildung und letztlich die Qualität des Öffentlichen Dienstes nur schädlich sein kann. Zum anderen gibt es keinen Zweifel daran, dass mangelnde Bildung einen sehr stark wirkenden kriminogenen Faktor darstellt. Alle Experten sind sich einig, dass Bildungsdefizite ein mögliches Abgleiten in Kriminalität unzweifelhaft fördern. Was das mit der von der Ministerpräsidentin immer wieder beschworenen „vorbeugenden Zukunftsinvestition“ zu tun hat, erschloss sich weder den BDK-Vertretern noch den Spitzen der Lehrerverbände, die diese Kürzungen ebenfalls stark kritisierten.

Sehr deutliche Worte fand der BDK-Landesvorsitzende zum Thema „Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage“. Die Kolleginnen und Kollegen in der nordrhein-westfälischen Polizei werden seit Jahren mit Ankündigungen, die Ruhegehaltsfähigkeit – und zwar rückwirkend – wiederherzustellen, von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung hingehalten. Vertröstungen auf kommende Haushalte und vollmundig angekündigte „Paketlösungen in einem Dienstrechtsreformgesetz“ zerstören das durch die Abkopplung weiter Teile der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ohnehin bereits stark beschädigte, für Motivation und Leistungsbereitschaft jedoch notwendige Vertrauen zusätzlich. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nicht bereits schon für 2013 in dem ebenfalls diskutierten Nachtragshaushalt finanziell zu regeln. Wilfried Albishausen sagte dazu im weiteren Verlauf der Anhörung, dass mittlerweile der Eindruck entstanden sei, die Absicht der Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durch Verschleppung in Vergessenheit geraten zu lassen.

Aufgrund von Nachfragen der Angeordneten ging der Landesvorsitzende des BDK auch in Erläuterung von Teilen der schriftlichen Stellungnahme auf nachfolgende Themen ein:

·         Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 - Widerspruchsbescheide LBV lassen auf sich warten
Diskutiert wurde auch das Antwortverhalten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung auf die inzwischen zahlreich eingelegten Widersprüche in Sachen Besoldungsanpassung 2013/2014. Dabei wurde deutlich, dass es nicht an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LBV liegt, sondern an der seit mehreren Jahren stattfindenden „Reformierung“ der Arbeitsabläufe im LBV mit erheblichen Auswirkungen im personellen wie im materiellen Bereich. Der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen schlug zur Arbeitserleichterung und Vermeidung massenhafter Widerspruchsverfahren inklusive der Bescheide vor, dass mit Zustimmung des Parlaments seitens des Finanzministeriums bei allen durch das Besoldungsgesetz negativ Betroffenen die Bezügemitteilung mit einem entsprechenden „Vorbehaltsvermerk“ versehen wird. Damit könnte ohne großen Aufwand für Parlament und Landesregierung sichtbare Rechtsverbindlichkeit dokumentiert und der Arbeitsaufwand des LBV wenigstens in diesen Fällen spürbar reduziert werden.

·         Erhöhung des Stellenplans A12/A13
Auf Nachfrage der Abgeordneten Verena Schäffer, B90/Die Grünen, erläuterte Wilfried Albishausen die „Haushaltsneutralität“ einer Ausweitung der Planstellen A12/A13 anhand der bereits in den vergangenen Jahren erfolgten, aber nicht ausreichenden Erhöhung der Planstellen A12 um 450 Stellen und A13 um 150 Stellen. Dies ist im Einklang aller drei Polizeigewerkschaften erfolgt und durch das Finanzministerium so berechnet worden, dass die Haushaltsneutralität selbst unter Berücksichtigung kommender Pensionslasten gewährleistet ist. Der BDK geht davon aus, dass eine weitere Anhebung der Planstellen in diesem Bereich absolut möglich und auch nötig ist, um eine gerechte Besoldung für die unterschiedlichen Funktionen in Führung und Sachbearbeitung zu gewährleisten. Der BDK-Landesvorsitzende verwies auf die entsprechenden Berechnungen, die im Finanzministerium und im Innenministerium vorliegen.

·         Gesundheitsmanagement – Demografie und Krankenstand
Mit der Beantwortung von Fragen einiger Abgeordneter, wie das Gesundheitsmanagement verbessert werden könne, war Albishausen relativ schnell fertig. Ein wirkungsvolles Gesundheitsmanagement zeige sich darin, „dauerhafte Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ zu vermeiden. Angesichts eines Berges von 2 Millionen Überstunden allein bei der Kriminalpolizei kommen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit eines Gesundheitsmanagements. Im bildhaften Vergleich sieht es so aus, als wenn man Bundesligaspieler täglich Champions-League-Spiele absolvieren lässt und nur an einem Tag pro Woche oder gar Monat versucht, sie mit einem „Herz-Kreislauftraining“ dafür fit zu halten.

Weitere Informationen über die einzelnen Stellungnahmen der Verbände, den Inhalt des Haushaltsentwurfes sowie das kurzfristig verfügbare Wortprotokoll der Anhörung bitte hier Klicken.