Landesvorstandssitzung in Mülheim an der Ruhr - mit Schwerpunkt "Besoldung 2013/2014"

06.09.2013

Am Donnerstag, dem 05.09.2013, kamen die Bezirksvorsitzenden aus nahezu allen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen und der Geschäftsführende Landesvorstand zur zweiten Landesvorstandssitzung in Mülheim/Ruhr zusammen. Dabei standen die Themenschwerpunkte "Besoldung 2013/2014", "Nachersatzverfahren 2013" und "Erlass zur landesweiten Ausschreibung von Funktionen A12 und A13" im Fokus der Beratungen.
Landesvorstandssitzung in Mülheim an der Ruhr - mit Schwerpunkt "Besoldung 2013/2014"
Mitglieder des Landesvorstandes bei der Herbstsitzung des BDK NRW

Eines der zentralen Themen, mit denen sich der Landesvorstand zu befassen hatte, war das weitere Vorgehen in Sachen Besoldung 2013/2014, nachdem der Landtag mit dem Besoldungsgesetz einem Großteil der Beamtinnen, Beamten und Pensionäre nur eine geringfügige Besoldungsanpassung bis hin zu zwei Nullrunden in 2013 und 2014 verordnet hatte.

Rolf Bültmann, Bezirksvorsitzender des BDK in Aachen, erläuterte den aktuellen Verfahrensstand seiner Verfassungsbeschwerde sowie die in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Mark Fröse getroffenen Vorbereitungen entsprechender Musterklagen.

Das Finanzministerium hatte zwar mit Schreiben vom 22.07.2013 an die beiden Dachverbände DBB und DGB erklärt, Musterklagen zu akzeptieren und für alle anderen Beamtinnen und Beamten auf die Einrede der Verjährung bis zu einer endgültigen Entscheidung durch die Gerichte zu verzichten, dennoch hält der BDK es für erforderlich, dass alle Betroffenen Widerspruch einlegen. Der Grund liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Landtages als Haushaltsgesetzgeber, die entsprechenden Erklärungen zur Sicherung der Ansprüche rechtswirksam zu erklären.

Die Mitglieder des BDK erhalten am kommenden Montag einen entsprechenden "Musterwiderspruch" per Newsletter und zum Download auf dieser Website.

Parallel dazu werden wir Finanzminister Norbert Walter-Borjans anschreiben und ihn dringend bitten, die jetzt strittigen Bezügemitteilungen bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung mit einem eindeutigen Vermerk der Vorläufigkeit zu versehen. Nur eine solche Maßnahme wird massenhafte Widersprüche und die unnötige Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBV in Düsseldorf verhindern.