Leben im sichersten Kreis des Landes - ist diese unkritische Betrachtung die wahre Maxime?

27.03.2012

In Bezug auf die Veröffentlichung in der SVZ vom Donnerstag, 22.03.2012, „Anzeiger für Sternberg-Brüel-Warin“ wird durch den Bund Deutscher Kriminalisten (BDK), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, wie folgt Stellung genommen.

Die gesamte „Polizeiliche Kriminalstatistik 2011“ kann hier eingesehen werden.

Bei der in der PKS 2011  ausgewiesenen Fallentwicklung im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Polizeiinspektion Ludwigslust) mit 12.983 Fällen wird lange nicht die Gesamtzahl der in der Polizei, insbesondere bei der Kriminalpolizei, in der Bearbeitung befindlichen Ermittlungsverfahren ausgewiesen. Es sind nur die Ermittlungsverfahren, die an die zuständige Staatsanwaltschaft im Jahr 2011 abgeschlossen wurden. Durch die Sachbearbeiter im Kriminalkommissariat einschließlich der in den Kriminalkommissariataussenstellen wurden mehr als die hochgerechneten ~ 130 Ermittlungsverfahren je Ermittler bearbeitet.

Enthalten sind nicht Verkehrsstraftaten und die echten Delikte der Politisch Motivierten Kriminalität sowie die Straftaten (einschließlich von Versuchen) wenn diese nicht auf oder von deutschem Territorium begangen wurden (z.B. Betrugsdelikte im bzw. durch die Nutzung des Internets oder per Telefon mit etlichen ´zig auch hier wohnhaften Geschädigten). Daraus ergibt sich, dass die Häufigkeitszahl, die unterschiedlichen Einflüssen unterliegen kann (diese errechnet sich Hz = Straftaten x 100.000 / Einwohnerzahl ) auch unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden muss und somit auch die Feststellung der „geringsten Kriminalitätsbelastung“.

Die PKS, das Ergebnis eines langen mathematischen Prozesses, spiegelt in ihrem Ergebnis nicht die reale Belastung, weder der durch die Kriminalität, als auch die der Polizei, wieder.

Das soll und darf die Polizeiliche Kriminalitätstatistik auch nicht.

Sie dient dem Ziel der

  • die Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises,
  • die Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung,
  • der organisatorischen Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologischen Forschung und kriminalpolitischer Maßnahmen
  • dem Erkennen von neuen Phänomenen.