Leichenschau in Baden-Württemberg

15.02.2019

Zumeldung zu den verschiedenen Medienberichten vom 14. und 15. Februar 2019. Unter anderem Bericht in der Südwestpresse am 15. Februar.
Leichenschau in Baden-Württemberg

Bereits Anfang des Monats führte BDK-Landesvorsitzender Steffen Mayer ein Hintergrundgespräch mit der Südwestpresse. Diese hatte im Zusammenhang mit Ermittlungen in Karlsruhe gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrug das Thema aufgegriffen.

Zur Sprache kam dabei auch ein neues Modell in Frankfurt/Main, das durch den BDK Hessen in diesem Beitrag beschrieben wird.

Bei dem Hintergrundgespräch war uns wichtig, den Fokus auf nicht erkannte, nicht natürliche Todesfälle zu richten. Denn bei den erkannten nicht natürlichen Todesfällen läuft die Arbeit im Großen und Ganzen gut. Natürlich kommt es auch zu Situationen, in denen lang auf Ärzte gewartet wird.

Sowohl bei Polizei, als auch bei Ärzteschaft ist ein Schlüssel die gute Fortbildung und damit die Qualifizierung. Da eine Leichenschau durch alle niedergelassenen Ärzte verpflichtend durchzuführen ist, kann man auch einmal auf einen Arzt treffen, der nicht ausreichend qualifiziert, in dem Thema nicht geübt und schlussendlich dadurch eventuell verunsichert ist. Es gibt sogar Ärzte, die dieser Pflicht ablehnend gegenüber stehen.

Hinzu kommt die Notwendigkeit der Sorgfalt, bei diesem letzten Dienst am Menschen. Ein immer wieder auftretendes Thema ist neben der Zeit an sich auch die Pflicht zur Entkleidung des Verstorbenen. Sonst kann beispielsweise eine möglicherweise todesursächliche Einstichstelle im Rücken überhaupt nicht erkannt werden, das liegt auf der Hand.

Für den BDK ist klar, dass im Bereich der Tötungsdelikte kein Dunkelfeld hingenommen werden kann. Es wäre kein einfaches Unterfangen hier das Dunkelfeld zu erforschen, auch weil man vielleicht gesellschaftlich das mögliche Ergebnis scheut.

In der Fortbildung muss zwischen Kripo und Ärzteschaft bzw. deren Verbände und ggf. weiteren Spezialisten aus unserer Sicht enger kooperiert werden. Ob es einer formellen amtlichen Bestellung bedarf, wie von den Kolleginnen und Kollegen der GdP vorgeschlagen, sei dahingestellt. Wichtig wäre für uns die adäquate Qualifizierung.

Die Bezahlung der Leichenschau ist für diese verantwortungsvolle Aufgabe derzeit nicht angemessen.

Die wesentlichen Punkte wurden im Bericht der Südwestpresse von heute aufgegriffen.

 

An dieser Stelle sei noch außerhalb des Berichts erwähnt, dass die pauschalisierte Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung von Leichensachen für die Polizei auf dem Weg ist. Derzeit finden noch Abstimmungen zur Frage statt, woher die Geldmittel genommen werden sollen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung ist noch nichts Näheres bekannt, sie soll sich an bereits bestehenden Regelungen anderer Länder ausrichten. Wir berichten aber nach.

 

 

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