Mangelnder Nachwuchs für Dienststellenleiter bei der Kripo

05.12.2020

Ministerium scheint seit Jahren wenig Interesse an der Verbesserung dieser bedenklichen Entwicklung zu haben Seit Jahren bewerben sich kaum noch Kriminalbeamte und Kriminalbeamtinnen für die Ausbildung zum 4. Einstiegsamt – d.h. für die Dienstellenleitungen bei den Kriminaldirektionen, Kriminalinspektionen oder Dezernatsleitungen im LKA. Die Folge: Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) musste bereits mehr als 10 Beamte der Schutzpolizei auf Stellen der Kriminalpolizei umsetzen. Dies wird fortgesetzt!
Kriminalpolizei

Eine Alternative dazu: Wir lassen die Besetzung der entsprechenden Stellen über Jahre frei und vertrösten die „Stellvertreter“ Jahr um Jahr. Manchmal werden diese Provisorien dann zur Dauerlösung (z.B. KI Pirmasens, KI Idar-Oberstein, u.a.). In anderen Dienststellen herrscht weiterhin das Prinzip „Hoffnung“ (KI Wittlich), ohne dass konkrete Personalmaßnahmen absehbar sind.  
Aus der Sicht des BDK spricht nichts gegen eine vorübergehende Aufgabenübertragung an erfahrene Kriminalbeamte, die das Geschäft von der „Pike“ auf erlernt haben. Sie sind einsatzerfahren und wissen aus eigener Erfahrung, wie z.B. komplexe verdeckte Ermittlungsverfahren, Sonderkommissionen, etc. geführt werden müssen und kennen die Probleme des Alltags. Aus organisationspolitischer Sicht ist dies mittelfristig, auch im Vergleich zu sonstigen Entwicklungen in den öffentlichen Verwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz, ein falscher Weg, da sich der Anteil des vierten Einstiegsamtes innerhalb der Polizei damit reduziert! Der BDK Rheinland-Pfalz ist bereits jetzt der Meinung, dass der Anteil des 4. Einstiegsamtes am Gesamtpersonal der Polizei Rheinland-Pfalz zu gering ist. Weitere Maßnahmen der Reduzierungen sind daher aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht vertretbar.

 Hierzu der Landesvorsitzende Christian Soulier:

Noch weniger höherer Dienst bei der Polizei, vor allem bei der Kriminalpolizei, ist nicht akzeptabel. Die erfahrenen Kollegen, die eine KI auf Dauer leiten, müssen in den höheren Dienst überführt werden! Rechtlich geht das. Der politische Wille muss nur auch da sein. [1]

Wir verfolgten diese Entwicklung schon seit Jahren mit Sorge. Hierzu führten wir viele Gespräche, u.a. auch zuletzt mit Herrn Minister Lewentz. Schlussendlich brachte der BDK Rheinland-Pfalz die Problematik mit konstruktiven Lösungsvorschlägen nun erneut auf die Agenda. Das Antwortschreiben des MDI hierzu ist sehr enttäuschend. Danach scheint das Ministerium diese Entwicklung nicht kritisch zu bewerten. In der Summe ist man im Ministerium ausweislich dieses Schreibens mit den Entwicklungen und den getroffenen Maßnahmen (u.a. Broschüre) scheinbar durchaus zufrieden. Lediglich hinsichtlich der „Fehlentwicklungen“ bei den Förderverwendungen wird das Ministerium dies mit den Aus- und Fortbildungsbeauftragten der Behörden besprechen! Insofern wird sich an dem Befund weiterhin in den nächsten Jahren nichts ändern. Das ist aus der Sicht des BDK eine falsche Personalpolitik und wird dem Anspruch einer professionellen und erfolgreichen Strafverfolgung vor allem im Bereich der Schwerkriminalität nicht gerecht!

Natürlich haben viele Absolventen der Aufstiegsausbildung zum 4. Einstiegsamt ein großes Interesse zur Übernahme einer kriminalpolizeilichen Dienststelle. Sie finden jedoch auf allen Ebenen der Kriminalpolizei einen dynamischen Prozess der Veränderung vor. Stichworte hierzu: Cybercrime, Mehrfach- und Intensivtäter, Umgang mit Massendaten, politisch motivierte Kriminalität, Clankriminalität etc.. Viele können aber auf keine oder kaum eigene kriminalistische Expertise zurückgreifen, um komplexe Ermittlungsverfahren zu steuern. Bei der Lösung struktureller Probleme und der Vertretung der Kriminalpolizei auch in Gremien sind eigene Erfahrungen allerdings durchaus hilfreich. Aus Sicht des BDK ist es jedoch ein grundsätzlicher Fehler, diesen Weg so fortzuführen.

 Hierzu Christian Soulier:

Das Erfahrungswissen über VP- und VE-Einsätze, TKÜ, die Grenzen und Möglichkeiten der Observation einschließlich der Operativtechnik sind nur einige Beispiele, die zum erforderlichen Repertoire eines Kripo-Chefs gehören.

Die Folge ist gerade zu Beginn der Übernahme ihrer Dienststellen eine individuelle Überforderung, um schnellstmöglich die Aufgabe übernehmen und den eigenen Anforderungen gerecht werden zu können. Diese Überforderung nimmt man seitens des MDI seit Jahren bewusst in Kauf und erklärt dies zum Erfolgsmodell.

Unser grundsätzlicher Anspruch sollte sein, dass die Leiter und Leiterinnen der polizeilichen Dienststellen diese auch nach vorne entwickeln müssen. Das setzt natürlich eine entsprechende Qualifizierung oder auch Fortbildung voraus.

Der BDK fordert daher das MDI auf, diese Problematik ernst zu nehmen und nicht auf dem Rücken der Kollegen und Kolleginnen auszutragen.

------------------------------------------------------------------------------------[1] Neben der Ausbildungsqualifizierung besteht gem. § 24 Laufbahnverordnung für den Polizeidienst (LbVOPol) vom 10. Mai 2016 die Möglichkeit, dass erfahrene Kollegen und Kolleginnen in das vierte Einstiegsamt aufsteigen. Die LbVOPol ermöglicht hier die Fortbildungsqualifizierung in das vierte Einstiegsamt, sofern diese nach ihren fachlichen Leistungen, Fähigkeiten und ihrer Persönlichkeit hierfür in besonderem Maße geeignet erscheinen sowie anlassbezogen überdurchschnittlich beurteilt worden sind und sich seit vier Jahren in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 bewährt haben.