Mehrarbeit im Bereich der Polizei

07.09.2018

Bemühungen des BDK zeigen Erfolge
Mehrarbeit im Bereich der  Polizei

In Ergänzung der Info vom 29.08.18[1] gibt der BDK bekannt, dass ein neues Verfahren zur Verbuchung von Mehrarbeit ab 2019 in Kraft treten wird. Hiernach soll unbezahlbare Mehrarbeit tatsächlich wegfallen und nur noch bezahlbare Mehrarbeit angeordnet bzw. genehmigt werden können. Mit einer solchen Regelung wird den Kolleginnen und Kollegen zukünftig ein Jahr mehr eingeräumt, Mehrarbeit durch Freizeitausgleich oder Vergütung abzubauen, da die Verjährung bezahlbarer Überstunden erst nach vier Jahren einsetzt.
Der Handlungsspielraum im Umgang mit Überstunden wird dadurch erweitert.
Dass die Vergütungsregelung bzw. die Höhe des tatsächlichen Auszahlungsbetrags von Mehrarbeit auch angepasst werden müsste, bleibt ein „Dauerthema“ des BDK.
Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung, sehen aber nach wie vor noch Probleme im Bereich des Verfalls von Mehrarbeit. Das „alte Konto der unbezahlbaren Mehrarbeit“ bleibt bestehen und wird geschlossen, wenn die Stunden hierauf abgebaut oder verfallen sind. Wir weisen darauf hin, dass eine Umbuchung dieser Stunden auf das Arbeitszeitkonto möglich ist.

Die Zahl der Stunden für die Verfall droht, wird sich im nächsten Jahr in etwa verfünffachen. Die neue Regelung hat hierfür keine Lösung.
Der BDK sieht es positiv, dass man das Regelwerk der potenziell bezahlbaren Mehrarbeit überprüfen will. Mit der jetzigen Regelung werden immer die neuesten Stunden abgebaut und die alten verlängern sich. Dies mag aus haushälterischer Sicht nachvollziehbar sein, ist aber mit dem Grundgedanken des Abbaus von Überstunden und Vermeidung von Verfall  nicht zu vereinbaren.

 

Der Landesvorstand