Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – rote Linien!

20.01.2022

Der BDK Baden-Württemberg stärkt Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich den Rücken, die den belastenden – aber notwendigen Weg! – gehen, sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen. Es gibt rote Linien, die einfach nicht überschritten werden dürfen.
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Jedes Präsidium verfügt über ein großes Netzwerk an kompetenten Betreuungskräften, die bei diesem schwierigen Weg unterstützen können. Personalrätinnen und Personalräte, die psychosoziale Beratung/Konfliktberatung, die Beauftragten für Chancengleichheit und viele andere mehr, können direkt vor Ort Unterstützung und Halt bieten. Nutzen Sie dieses Netzwerk!

Außerhalb der Polizei gibt es zudem als Institution die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, die auch gezielt für Hinweise aus der Polizei Ansprechpartnerin ist. Zusätzlich sind die Polizeigewerkschaften für ihre Mitglieder da. Darüber hinaus gibt es weitere Institutionen wie unseren BDK-Partner den Weißen Ring oder die Landesstiftung Opferschutz, die bei der konkreten Betreuung im Einzelfall Unterstützung leisten können.

„Ja, jeder Fall in der Polizei schmerzt, aber noch schlimmer ist das Vorkommnis, das eben jene roten Linien überschritten hat und das vom Opfer einfach hingenommen oder verdrängt wird. Wir rufen in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung Opfer von Straftaten dazu auf, sich bei der Polizei zu melden, nichts anderes kann doch in unserer eigenen Organisation gelten. Dann ist den Anzeigen vollumfänglich nachzugehen“, sagt Landesvorsitzender Steffen Mayer.

Der BDK BW möchte die aktuelle Sitzung des Innenausschusses des Landtags Baden-Württemberg am 19.01.2022 gezielt zum Anlass nehmen, sich in dieser wichtigen Sache zu äußern. Eine Thematisierung der dort behandelten Vorkommnisse ist aktuell nicht unser Anliegen, sie befinden sich in der Rechtsprüfung.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat jedoch im Rahmen seines Statements dazu aufgerufen, sich als Betroffene/r zu offenbaren. Diesen Aufruf unterstützen wir uneingeschränkt! Hilfreich haben wir zudem den Hinweis von Innenminister Strobl bewertet, dass sich die Polizei im Zuge der Fürsorgeverpflichtung zukünftig um das Thema Vertrauensanwalt kümmern möchte, der sehr frühzeitig Betroffene rechtlich unterstützen soll, denn dies ist aktuell noch eine große Lücke.

Wir haben am 19.01.2022 parallel zur Innenausschusssitzung im geschäftsführenden Landesvorstand mit den Beisitzerinnen und Beisitzern des Landesverbands über das Gesamtthema gesprochen.

Unser Ansprechpartner für Rechtschutzangelegenheiten, Hans-Peter Frank, hat sich hierzu wie folgt geäußert: „Allein vom Anstand her, den jeder Polizeibeamte von zuhause aus bereits mitbekommen haben sollte, verbietet es sich, bestimmte Grenzen in der zwischenmenschlichen Begegnung zu überschreiten. Dabei sollte es egal sein, ob diese zwischen Polizisten, Täter und Zeugen oder auch im kollegialen Umfeld stattfindet. Persönlich finde ich derartige Dinge verabscheuungswürdig und nicht mit dem Berufsbild Polizei vereinbar.“

 

 

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