Wie geht’s weiter mit dem PolG BW?

20.09.2020

Der Ball liegt bei den Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags. Erste Plenarsitzung am 23.07.2020, Expertenanhörung am 14. September 2020.
Wie geht’s weiter mit dem PolG BW?
Quelle: Landtag Baden-Württemberg

Im Juli 2020, vor der parlamentarischen Sommerpause, haben wir zuletzt darüber berichtet, dass der Gesetzesentwurf aus dem Innenministerium das Kabinett passiert hat (https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/geplante-aenderung-des-polizeigesetzes-bw-passiert-kabinett).

In der folgenden Plenarsitzung am 23. Juli 2020 fand die erste Beratung im Parlament dazu statt. Das Protokoll ist zwischenzeitlich in der Parlamentarischen Dokumentation eingestellt: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Plp/16%5F0126%5F23072020.pdf#page=25 (Seiten 7788 ff.). In der Debatte hat sich Innenminister Thomas Strobl (CDU) zunächst klar vor und zugleich hinter die Polizei gestellt und ausgeführt, dass die Polizei „kein strukturelles Rassismus- oder Diskriminierungsproblem“ habe. Die ausgewertete Disziplinarstatistik weise seit 2015 insgesamt 26 Disziplinarfälle „mit dem Vorwurf von diskriminierenden Verhaltensweisen“ auf. Dass der oberste Dienstherr Partei für die Polizei ergreift, ist verständlich und nichts anderes erwarten wir von ihm, aber wir danken ihm auch dafür. Gleichzeitig müssen wir gemeinsam noch genauer hinschauen als bisher, denn wir sind uns sicher einig, dass die Nachrichten der letzten Wochen genau das notwendig machen.

In Sachen Polizeigesetz betonte MIN Strobl, dass es ein Polizeistärkungsgesetz sei und dass er froh ist, in der Legislaturperiode eine zweite Novelle auf den Weg zu bringen. Ein für uns wichtiger Punkt ist die Erweiterung der Bodycam auf den Bereich der geschlossenen Räume und Wohnungen – wenngleich dies das ein oder andere Rechtsproblem mit sich bringt, das aber zu lösen ist. Denn gerade bei Wohnungen sind entsprechend hohe rechtliche Hürden anzusetzen. Und das zu Recht. Wenn die Polizei aus präventiv-polizeilichen Gründen eine Wohnung betreten muss, handelt es sich häufig um die Themen Familienstreit, die mit Gewalt, Bedrohung und nicht zuletzt mit menschlichen Schicksalen zu tun haben. (Anmerkung: Wenn bereits ein Mensch tot in der Wohnung liegt, betritt die Kripo die Wohnung nicht mehr nach Polizeigesetz und keiner möchte das). Vor diesem polizeilichen Thema ist keine Gesellschaftsschicht gefeit und es ist eines der Themen, die auch uns bei unserer Tätigkeit stark belastet, denn wir wissen in diesen Einsätzen sehr wohl, dass wir dabei in die Privatsphäre der Bevölkerung eindringen. Leider kommt es – wie auch in der Plenardebatte dargestellt – gerade bei diesen Einsätzen häufiger nicht nur zu Gewalt gegen Beteiligte, sondern auch zu Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Bodycam ist damit der einzig vernünftige Weg für den BDK BW. Es ist lebens- und einsatzfern Unterschiede mit Blick auf die Örtlichkeit zu machen. Die Bodycam ist ein sinnvolles Einsatzmittel, das jederzeit und bei allen Einsätzen Anwendung finden sollte.

Am 14. September 2020 fand eine Sachverständigen- und Expertenanhörung zum PolG BW statt. Das Innenministerium hat dazu eine Presseerklärung verfasst: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/expertenanhoerung-zum-polizeigesetz/

Uns erreichten jedoch auch einige kritische Stimmen. Es ist uns wichtig, dass die notwendigen Änderungen des PolG BW kommen, es spricht aber nichts dagegen, im Gesetzgebungsverfahren die notwendigen Schärfungen vorzunehmen und damit eine zukunftssichere, verfassungskonforme Ausgestaltung zu erreichen. Das hilft am Ende uns als Polizei, die wir die Gesetze täglich anwenden, und der Legislative als Verantwortliche für die Ausgestaltung der Gesetze.

Über den weiteren Fortgang werden wir berichten.

Zuletzt wollen wir auf das Beteiligungsportal BW hinweisen, dort wurde zuletzt die Stellungnahme des Innenministeriums eingestellt: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/anpassung-polizeigesetz/antwort-des-ministeriums/?&pk_medium=newsletter&pk_content=Stellungnahme%20zum%20Polizeigesetz&pk_keyword=polizei