Mitgliederinformation zum Widerspruchsverfahren

28.11.2025

hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2025

Der BDK Landesverband Bayern hatte seinen Mitgliedern nahegelegt auch gegen die Neufassung des Besoldungsgesetzes, gültig ab 01.01.2023, Widerspruch einzulegen. Dem Aufruf waren zahlreiche Mitglieder, aber auch Beamte und Angestellte aus anderen Behörden gefolgt, so dass es bayernweit zu einer erheblichen Anzahl von Klagen vor den bayerischen Verwaltungsgerichten kam. Diese wurden teilweise ruhend gestellt, einige aber sind auch im aktiven Verfahren. 

Nachdem sämtliche Widersprüche von den Landesämtern für Finanzen bisher abgelehnt wurden, wir aber dennoch der Überzeugung sind, dass die Alimentation noch Verbesserungsbedarf hat, - wie ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich des Landes Berlin erneut gezeigt hat  -  empfehlen wir auch für das Jahr 2025 Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Entsprechend angepasste Musterwidersprüche sind auf unserer Homepage abrufbar.

Im Fall einer Abweisung des Widerspruches bleibt gemäß der Rechtsbehelfe dann wiederum nur die Klage vor den Verwaltungsgerichten. Zum Klageverfahren wendet Euch gerne an die Vertreter eurer Gewerkschaften. Für Mitglieder des BDK stehen euch alle Mitglieder des Landesvorstandes gerne zur Verfügung.

Download mit vorheriger Klage (PDF)

Download ohne vorherige Klage (PDF)

 

 

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Bayern
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