Musterwiderspruch i.S. Anerkennung der Rufbereitschaftszeiten als Dienstzeit

27.02.2015

Wie angekündigt, stellt der BDK, Landesverband Hamburg, seinen Mitgliedern den als Anlage angefügten Musterwiderspruch in Sachen „Anerkennung von Rufbereitschaftszeiten als Dienstzeit“ zur Verfügung.
Musterwiderspruch i.S. Anerkennung der Rufbereitschaftszeiten als Dienstzeit

 

Der BDK, Landesverband Hamburg, empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, die einen Antrag auf Anerkennung der Rufbereitschaftszeiten als Dienstzeit gestellt und in den letzten Tagen einen ablehnenden Bescheid von PERS erhalten haben, mit dem beigefügten "Muster Widerspruchsschreiben mit Ruhendstellung" Widerspruch einzulegen.
 
Wir weisen darauf hin, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat einzuhalten ist!

Mit der Personalabteilung wurde vereinbart, dass die Kolleginnen und Kollegen nach Eingang des Widerspruchs von dort aus eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung, dass das Verfahren ruhend gestellt wird, erhalten. Hiernach kann das Ergebnis der vom BDK, Landesverband Hamburg, in dieser Sache geführten Musterklagen abgewartet werden.

Der Landesvorstand des BDK, Landesverband Hamburg, dankt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich bereit erklärt haben, als Musterkläger zur Verfügung zu stehen!

 

 Muster Widerspruchsschreiben mit Ruhendstellung

 

 

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