Nächster Punkt für die Gegner der Gerichtsreform

04.06.2015

Kaum jemand außer der rot-schwarzen Regierungskoalition will sie haben, die aktuelle Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern. Schließlich sollen fünf der bisherigen 21 Amtsgerichte geschlossen und weitere sechs in Zweigstellen umgewandelt werden. Deshalb schlossen sich weit mehr als 120.000 Reformgegner dem Volksbegehren der Initiatoren des Richterbundes MV und des Vereins „Pro Justiz“ an, um die Landesregierung und das Parlament zum Umdenken zu bewegen. Auch der Bund deutscher Kriminalbeamter hat von Beginn an seine Unterstützung gegen die Gerichtsstrukturreform deutlich gezeigt.
Nächster Punkt für die Gegner der Gerichtsreform
Thorben Wengert - pixelio.de

Nach dem gelungenen Volksbegehren folgte nun die nächste Schlappe für die Verteidiger der stets kritisierten Reform von SPD und CDU.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärte einige Inhalte der bereits in der Umsetzung befindlichen Gerichtsstrukturreform für ungültig, weil eine zu starke Regulierung der Gerichtsstruktur eintreten würde und mit der neuen Zweigstellenverordnung die Gesetzgebungskompetenz des Landes überschritten wird. Damit verstoße Mecklenburg-Vorpommern gegen das Gerichtsverfassungsgesetz und somit gegen das höhere Bundesrecht.

Nun weist dieser jüngste Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht die gesamte Umstrukturierung in seine Schranken, zumal die Amtsgerichte in Bad Doberan, Hagenow und Ueckermünde bereits geschlossen und die Gerichte in Anklam, Neustrelitz und Parchim zu so genannten Zweigstellen gewandelt worden sind. Dennoch scheint es dringend geboten, den Willen unserer Bürgerinnen und Bürger, die offenbar stichhaltigen Argumente der Initiatoren des Volksbegehrens und der Opposition im Landtag ernster zu nehmen als bisher.

Die Argumente der Reform-Befürworter scheinen nur schwach zu wirken. Eine stärkere Effizienz der Gerichtsbarkeit oder finanzielle Sparpotentiale dürfen im Hinblick auf andere Reformen im Nordosten bezweifelt werden, der demografische Wandel ist erst einmal gestoppt und könnte sich gar ins Gegenteil kehren. Und Bürgernähe lässt die Neustruktur garantiert stärker vermissen, denn fast alle Prozessbeteiligten müssen jetzt vielfach weitere Wege in Kauf nehmen.

Wie zu erwarten war, hat die rot-schwarze Mehrheit im Landtag am 3. Juni 2015 das Volksbegehren abgelehnt. Somit kommt es nun am 6. September zum ersten Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei bleibt es unerheblich, ob die Landesregierung gegen das in Rede stehende Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald Revision einlegen wird oder nicht.

Als Berufsvertretung der in der Kriminalitätsbekämpfung und-verhütung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern wir alle Wahlberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern auf, am 6. September 2015 gegen die Gerichtsstrukturreform zu stimmen und damit zu gewährleisten, dass dem Bürgerwillen Genüge getan wird und eine bürgernahe, effiziente und ausschließlich von Sachargumenten getragene Organisationsstruktur unserer Gerichte durchgesetzt werden kann.