Neuausrichtung des „Homeoffice“ bei der Bayerischen Polizei

13.06.2023

Das „Homeoffice“ bei der Bayerischen Polizei soll 2023 neu geregelt werden.
Webinar, Videokonferenz

Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe (AG Telearbeit) unter Leitung von PD Ralf Siegl (PP Oberfranken) eingerichtet. Der nun von Experten aus sämtlichen polizeilichen Bereichen erarbeitete Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung des „Homeoffice“ wurde bereits an das BayStMI übersandt. Zunächst unsere Glückwünsche an die Arbeitsgruppe für das gelungene Papier und das Denken in alle Richtungen!

Es werden drei Bereiche beleuchtet:

  1.  Alternierende Wohnraum-/Telearbeit
  2.  Gelegentliches Arbeiten zu Hause
  3.  Mobiles Arbeiten

Wichtig ist dem BDK, wie es auch bereits in dem Abschlussbericht ausgeführt wird, dass:

  • für alle drei Bereiche die "gleitende Arbeitszeit" angewandt wird.

  • der Arbeitszeitanteil für das "Gelegentliche Arbeiten zu Hause" („Flexitag“) bis zu 40 % der wöchentlichen Arbeitszeit umfasst, so wie es bereits in anderen Bundesländern (u. a. Niedersachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg) umgesetzt wird.


Nachdem der Bericht nun dem Ministerium vorliegt, wünschen wir uns eine schnelle Bearbeitung und zeitnahe Umsetzung für unsere Beschäftigten in Bayern. Dies sorgt für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eine Steigerung der Arbeitszufriedenheit in vielen Bereichen.



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