Neue Mordkommission in Thüringen

01.07.2020

Seit Jahren hat der Landesverband Thüringen sie gefordert und sich dafür eingesetzt – nun ist es so weit.
Neue Mordkommission in Thüringen
Helena Loch mit Silko Aßmann

Eine ständige Mordkommission (MK) wird beim Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) eingerichtet. Im neu geschaffenen Dezernat 65 „Tötungsdelikte“ werden ab 1. Juli 2020 ebensolche bearbeitet. 

Innenminister Georg Maier hatte die Einrichtung einer ständigen Mordkommission in Thüringen Ende 2019 angekündigt und kurz darauf das TLKA damit beauftragt. Die vorläufige Personalstärke wurde zunächst auf acht Kriminalbeamte/innen festgelegt. Nähere Einzelheiten zu 

  • Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise, 
  • Aufgabenabgrenzung MK vs. KPIen,
  • Zeitpunkt der Einbindung der MK im Zuge der 2. Phase des ersten Angriffs sowie
  • Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht  

wurden im Rahmen einer Konzeption erarbeitet. Beteiligt waren Vertreter des TLKA aus dem Bereich Auswertung/Analyse, OFA, Vertreter der LPD aus dem Bereich Kriminalitätsbekämpfung, Vertreter der KPIen Suhl und Jena. Zusätzlich hat das TLKA ein Lagebild zu aktuell in Bearbeitung befindlichen Tötungsverbrechen sowie ausgewiesenen „Altfällen“ erstellt. 

Im Ergebnis der Vorbereitungsmaßnahmen wurden die konzeptionellen Unterlagen zur Einrichtung der MK dem Innenminister vorgelegt. Dieser bestätigte Mitte Mai 2020 die Einrichtung der ständigen MK für die Thüringer Polizei im TLKA. 

Diese soll zukünftig gemeinsam mit den KPIen grundsätzlich ermitteln bei

  • vorsätzlich begangenen, vollendeten Tötungsverbrechen (Mord gem. § 211 StGB, Totschlag gem. § 212 StGB); ausgenommen Straftaten, bei denen sich bereits im ersten Angriff der dringende Tatverdacht (gem. § 112 StPO) gegen eine bestimmbare Person ergeben hat,
  • aktuellen Vermisstenanzeigen, bei denen erste Erkenntnisse den Verdacht eines Tötungsverbrechens begründen (Einzelfallbetrachtung bei vermissten Kindern),
  • Fällen, bei denen unbekannte/nicht identifizierbare Leichen/Leichenteile (§ 3 ThürBestG) aufgefunden werden und gleichzeitig der Verdacht eines Tötungsverbrechens besteht,
  • Fällen, bei denen der dringende Tatverdacht (gem. § 112 StPO) gegen eine bestimmbare Person im Zuge der weiteren Ermittlungen nicht aufrechterhalten wird und sich gleichzeitig kein dringender Verdacht  gegen eine andere bestimmbare Person ergibt. 

Als Leiterin der MK und zugleich Dezernatsleiterin 65 „Tötungsdelikte“ im TLKA wird ab dem 01.07.2020 PR’in Helena Loch fungieren, die seit Anfang Juni 2020 mit den weiteren Vorbereitungsmaßnahmen für die MK betraut ist. Ihr Vertreter ist EKHK Silko Aßmann.

Die landesweiten Ausschreibungsverfahren sollen bis Ende Juni abgeschlossen werden, sodass im Idealfall sämtliche Dienstposten zum 1. Juli 2020 besetzt sind.  

Die Mordkommission soll künftig durch eine „Erweiterte Mordkommission“ (EMK) fallabhängig personell ergänzt werden. Hierzu wurde insbesondere mit der Leiterin und den Leitern der KPIen vereinbart, dass diese mindestens vier geeignete Kriminalbedienstete pro KPI benennen. 

Als erste Maßnahme ist für die zukünftigen Mitarbeiter der Mordkommission sowie der Erweiterten Mordkommission ein umfangreiches gemeinsames Schulungsprogramm vorgesehen, was sowohl zur fachlichen Fortbildung als auch zur Teambildung beitragen soll. 

Wir wünschen der neuen Mordkommission einen guten Start, viel Kraft und Erfolg bei ihrer wichtigen und schwierigen Arbeit.