Neue Probleme mit der Beihilfestelle

21.04.2015

Zum Thema „Festbeiträge für Arzneimittel“ war eine Delegation des LV Berlin beim Leiter des Landesverwaltungsamtes, Baumgart, vorstellig geworden (wir berichteten). Ergänzend wurde nunmehr seitens der Pensionärsbeisitzerin, Hannelore Rogalla, Herr Baumgart angeschrieben. Das Schreiben geben wir hier wieder:
Neue Probleme mit der Beihilfestelle

 

Sehr geehrter Herr Baumgart,

im Nachgang zu unserer Besprechung vom Dezember 2014 haben sich bei unserem  Berufsverband weitere Fragen zum Thema „Festbeträge für Arzneimittel“ ergeben.

Deshalb wende ich mich heute in Absprache mit dem Landesvorsitzenden Michael Böhl nochmals an Sie in der Hoffnung, eine Klärung herbeiführen zu können. Wie mir inzwischen bekannt wurde, sind die Bestimmungen der AV LBhV vom 29. Juni 2011 nach wie vor anzuwenden, da seitens des Landes Berlin Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. 09. 2015, Aktenzeichen VG 7 K 147.14, eingelegt wurde und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin noch aussteht. Dies führt bei den von uns vertretenen Mitgliedern immer wieder zu Nachfragen/Ärgernissen, da ihnen häufig von Ärzten verordnete Medikamente bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Beihilfestelle unter Hinweis auf die Substitutionspflicht für Medikamente nur zum Teil erstattet werden. Um den Beihilfeberechtigten Klarheit zu verschaffen, wäre es aus Sicht des BDK wünschenswert und erforderlich, die Medikamente, die nicht dieser Substitutionspflicht unterliegen, listenmäßig zu erfassen und zu veröffentlichen. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Baumgart, um Auskunft zu folgenden Fragen:

  • Gibt es Umstände, unter denen die Nichtanwendbarkeit der Substitutionspflicht anerkannt wird und falls ja, welche?
  • Welche Medikamente sind davon ausgenommen?
  • Verfügt die Beihilfestelle bereits über Listen derartige Medikamente bzw. sind Listen in Vorbereitung?
  • Wie oft werden die Liste bzw. die Änderungen veröffentlicht und wenn ja wo?
  • Welches Datum ist für die Erstattung ausschlaggebend bzw. wie verhält es sich, wenn Medikamente von der Liste genommen werden, dies aber dem Beihilfeberechtigten nicht zur Kenntnis gelangt ist, weil die Liste erst nach der Verschreibung bekannt wird?

 

Zur Vermeidung weiterer Anfragen und zur Herbeiführung von Rechtssicherheit für die Beihilfeberechtigten wäre ich Ihnen für eine alsbaldige Antwort dankbar. Abschließend bitte ich Sie, dem BDK Berlin evtl. vorliegende Listen zu übersenden, damit wir diese unseren Mitgliedern zugänglich machen können.

 

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hannelore Rogalla

 

 

 

 

Wir berichten weiter!

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