Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten

26.04.2012

Seit 1. April dieses Jahres ist eine neu eingerichtete Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg landesweit für Verfahren zuständig, in denen es um die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Freizeit-, Amateur- und Berufssport geht.
Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten

 

  

  

Pressemitteilung des baden-württembergischen Justizministeriums vom 26.04.2012

Neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten

Als wichtigen, ersten Schritt hat Justizminister Rainer Stickelberger die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten bezeichnet. „Die Sportverbände und allen voran der Deutsche Olympische Sportbund haben uns mit ihrer Forderung nach einer Bündelung der Ermittlungen den Ball zugeworfen“, sagte der Minister bei der Vorstellung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg: „Wir nehmen ihn auf und bieten den Verbänden unsererseits eine enge Zusammenarbeit an.“ Denn nur gemeinsam könne es gelingen, die kriminellen Strukturen und Netzwerke im Bereich des Dopings zu durchschlagen. Deshalb sei auch eine enge Kooperation mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) vorgesehen.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist seit 1. April dieses Jahres landesweit für Verfahren zuständig, in denen es um die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Freizeit-, Amateur- und Berufssport geht. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegliedert. Dort wurden bereits zuvor Erfahrungen mit der Verfolgung von Dopingstraftaten gesammelt.

„Nach dem Arzneimittelgesetz ist es verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden“, erklärte Stickelberger. Seit Herbst 2007 ist auch der Besitz einer nicht geringen Menge bestimmter gefährlicher Dopingmittel strafbar. In der Folge stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg deutlich: von 16 Verfahren im Jahr 2008 auf 335 Verfahren im Jahr 2011. Im Herbst muss die Bundesregierung eine Evaluierung vorlegen.

„Ich gehe davon aus, dass wir dann über weitere mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Dopingbekämpfung diskutieren werden“, sagte der Minister, „unter anderem darüber, ob wir neue Straftatbestände brauchen.“ Er nannte den Tatbestand des Sportbetrugs: Damit würde unter Strafe gestellt, wenn Berufssportler gedopt an einem Wettbewerb teilnehmen. „Sollte der Bund nicht selbst aktiv werden, behalten wir uns eine entsprechende Initiative vor“, so Stickelberger.

Für die neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist der Staatsanwaltschaft Freiburg die Stelle eines Ersten Staatsanwalts zugewiesen worden. Staatsanwältin Dr. Julia Bosch und Staatsanwalt Dr. Sebastian Wußler übernehmen die Aufgaben gemeinsam. Ihnen werden landesweit alle Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zugewiesen, deren Gegenstand die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist. Das gilt sowohl für den Berufs- und Amateur- als auch für den Freizeitsport. Lediglich Verfahren gegen Jugendliche sind ausgenommen, sie werden weiterhin am jeweiligen Wohnort der betroffenen Jugendlichen geführt.


Quelle

Justizministerium Baden-Württemberg