Nordosten lernt aus NSU-Ermittlungsfehlern – aber auch ausreichend?

19.08.2015

Ausgehend von den Empfehlungen der Innenministerkonferenz und des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Ermittlungsdefiziten bei der Verfolgung und Aufklärung der Straftaten des so genannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) hat die rot-schwarze Landesregierung am 18.08.2015 in Schwerin Gesetzesänderungen beschlossen, die nunmehr dem Landtag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nordosten lernt aus NSU-Ermittlungsfehlern – aber auch ausreichend?

Um zukünftig Mängel, wie sie bei den Ermittlungen zum NSU-Komplex festgestellt wurden, zu vermeiden, sollen in Mecklenburg-Vorpommern das Landesverfassungsschutzgesetz und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz geändert werden sowie beim Verdacht der Begehung von extremistischen Straftaten Polizei und Verfassungsschutz im Land und im Bund besser kooperieren. Das von Minister Caffier eingebrachte Änderungsgesetz orientiert sich weitestgehend an den entsprechenden neuen Bundesvorschriften. So wird der gesetzliche Rahmen für den Einsatz von Vertrauensleuten und Verdeckten Mitarbeitern neu geregelt, die Aktenvernichtung und der Umgang mit elektronischen Akten und die Regeln für die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz präzisiert. Zusätzlich sollen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz datenschutzrechtliche Änderungen vorgenommen werden.

Damit stellt sich unser Minister für Inneres und Sport auch hinter das legitime und doch umstrittene Mittel des Einsatzes von V-Leuten im Nordosten, deren Einsatz zukünftig unter Beobachtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag steht und strengen Regeln unterworfen bleibt. So darf in Mecklenburg-Vorpommern eine Vertrauensperson keine erheblichen Straftaten begehen oder steuernd auf Ziele des Verfassungsschutzes einwirken.

Änderungen, die vor allem im Gleichschritt mit bundesrechtlichen Neuerungen einhergehen. Doch sind das schon alle möglichen Lehren aus dem NSU-Desaster? Wo bleibt die Landespolizei? Das soll nicht heißen, dass sich unsere Landespolizei im Zusammenhang mit den NSU-Taten erhebliche Fehler vorwerfen lassen müsste. Doch einige Erkenntnisse und Folgerungen des Untersuchungsausschusses, der Politik oder der Berufsvertretungen könnten wir zusätzlich umsetzen.

Wo bleiben die vielfach geforderte fachspezifische Ausbildung der Kriminalpolizei und der anderen Polizeisparten (und gegebenenfalls auch der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes?) Unsere Fachhochschule in Güstrow wirbt noch immer ganz offen mit dem Slogan, dass wir hier im Nordosten Polizisten als Generalisten ausbilden, die dann alles können sollen. Als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten wollen wir uns gar nicht erst ausmalen, wie dann diese Generalisten, die selbst keinerlei Schuld trifft, komplexe und Fachkompetenz erfordernde Untersuchungen wie im Falle der NSU-Verbrechen durchführen sollen.

Also, Herr Minister, machen Sie bitte weiter, auf unsere Hilfe dürfen Sie jederzeit zählen.