Novellierung des Bundespolizeigesetzes

02.12.2020

Längst überfällig – aber wer bitteschön soll das alles leisten?
Kriminalpolizei

Berlin, 02.12.20 - Lang wurde politisch gerungen, nun scheint es plötzlich und für viele Beobachter sehr unerwartet, in der GroKo doch noch eine Einigung zu geben und der Gesetzentwurf soll noch im Januar in die 1. Lesung gehen.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Verband Bundespolizei mahnt dennoch zur Vorsicht, denn die eigentlichen Fallstricke liegen im Detail!

Sicher ist es sinnvoll, dass die Bundespolizei nicht nur für die unerlaubte Einreise sondern auch für die Bearbeitung des unerlaubten Aufenthaltes und für die Einleitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zuständig ist. Als Fahndungspolizei und mit Kernaufgabe Grenzschutz war das längst überfällig.

Auch die Bearbeitung von Verbrechenstatbeständen im bahnpolizeilichen Auf-gabenbereich, wie Fahrausweisautomatensprengungen oder Raubdelikte in Bahnhöfen gehört qua Sachzusammenhang dazu. Die bisherige Praxis der Abgabe dieser Delikte an die zuständige (und oftmals überlastete) Landespolizei ist für unsere engagierten Ermittler nicht nur frustrierend, sondern führt stets zu einem Ermittlungsbruch und ist aus fachlicher Sicht ohnehin realitätsfremd. Von daher begrüßt der BDK Bundespolizei diese Novellierung ausdrücklich.

Die entscheidende Frage ist jedoch, wer das alles bearbeiten soll? Für die oh-nehin schon stark strapazierten, vielerorts massiv überalterten und ausge-dünnten Ermittlungsdienste an den Großbahnhöfen bzw. in den spezialisierten Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung stellt dieses Vorhaben eine enorme und mit den derzeitigen Rahmenbedingungen in der Bundespolizei kaum zu lösende Herausforderung dar.

Aus Sicht des BDK wäre jetzt der ideale Zeitpunkt, die Aufgabe Kriminalpolizei in der Bundespolizei neu und dann richtig aufzustellen. Der BDK unterstreicht dabei seine Forderungen, endlich zu einer spezialisierten Ausbildung überzugehen, die kriminalistische Fortbildung massiv voranzutreiben und die Ermittlungsbereiche insgesamt deutlich zu stärken. Dazu muss dringend das unselige PEK überarbeitet und ein Gleichklang zwischen Führungs- und Fachkarrieren hergestellt werden.