Novellierung des Fluggastdatengesetzes
14.07.2024
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2022 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität wurde das Fluggastdatengesetzes angepasst und novelliert. Auch hier war die Expertenmeinung des BDK und vor allem der Fachkommission Recht gefragt.
Unsere Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass die Novellierung zu einer unnötigen Einschränkung bei der Datenverarbeitung und die angeführten Regelungen zu einem Mehraufwand bei den beteiligten Dienststellen führen wird. Bezüglich des Richtervorbehalts ist anzumerken, dass dieser wegen der oftmals gegebenen Eilbedürftigkeit der Entscheidung keine Gewähr für deren Richtigkeit bietet.
Vielmehr erscheint es sinnvoll, die grundlegende Entscheidung den Verantwortlichen des BKA zu überlassen und die gerichtliche Entscheidung dann unverzüglich nachzuholen und hierdurch richterlich, ggf. nach Vorlage weiterer Unterlagen, zu prüfen. Denn ein Richtervorbehalt ist dann wertlos, wenn das Gericht auf Informationen der Polizei angewiesen ist, die es selbst, möglicherweise auch aufgrund des Zeitdrucks, nicht hinreichend überprüfen kann.
Unsere gesamte Stellungnahme finden Sie hier.
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