Novellierung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes
06.03.2026
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die anstehende Novellierung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (Drucksache 8/6142 – „Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften“).
Der BDK Sachsen hat hierzu bereits eine umfangreiche fachliche Stellungnahme in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Darin werden insbesondere kriminalpolizeiliche Perspektiven, praktische Erfahrungen aus der Ermittlungsarbeit sowie rechtsstaatliche Anforderungen an moderne polizeiliche Befugnisse dargestellt.
Mit Blick auf die bevorstehende Anhörung im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport am 27. März 2026 um 10:00 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtages diente das Treffen dem frühzeitigen fachlichen Austausch über zentrale Inhalte der Gesetzesnovelle. Torsten Schmortte ist zu dieser Anhörung als Sachkundiger eingeladen und wird dort die Positionen des BDK Sachsen vertreten.
Für den BDK Sachsen steht dabei fest: Eine moderne Polizeigesetzgebung muss sowohl eine effektive Gefahrenabwehr ermöglichen als auch rechtsstaatliche Maßstäbe konsequent wahren. Digitalisierung, automatisierte Datenanalyse und neue Ermittlungsinstrumente benötigen klare gesetzliche Leitplanken sowie eine praxisgerechte Umsetzung für die Polizeibehörden.
Der Austausch war geprägt von gegenseitigem Respekt, fachlicher Tiefe und dem gemeinsamen Ziel, Sicherheit und Freiheit verantwortungsvoll miteinander in Einklang zu bringen. Der BDK Sachsen wird seine kriminalpolizeiliche Expertise weiterhin konstruktiv in das parlamentarische Verfahren einbringen.
Wir. Gemeinsam. Für unsere Zukunft!
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Euer Landesverband Sachsen e.V.