Novellierung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (sächsPVDG)
01.04.2026
Unsere Botschaft war klar:
Die sächsische Polizei braucht ein Polizeigesetz, das auf der Höhe der Zeit ist. Denn wer heute Sicherheit gewährleisten will, muss mit den rechtlichen und technischen Entwicklungen Schritt halten, um auch künftig mindestens auf Augenhöhe mit dem polizeilichen Gegenüber agieren zu können.
Aus Sicht der Kriminalpolizei beginnt gute Polizeiarbeit oft nicht erst dann, wenn eine Straftat bereits begangen wurde. Sie beginnt häufig schon im Vorfeld – bei ersten Erkenntnissen, auffälligen Entwicklungen und Gefahrenlagen, die erst im Zusammenhang ihre volle Bedeutung entfalten.
Deshalb haben wir uns in der Anhörung für ein modernes, praxistaugliches und rechtssicheres Polizeigesetz eingesetzt: für klare und anwendbare Befugnisse, für eine handlungsfähige sächsische Polizei, für verantwortungsvolle Datenanalysen und für den rechtsstaatlich kontrollierten Einsatz neuer Technologien.
Auch Künstliche Intelligenz wird bei der polizeilichen Arbeit künftig eine Rolle spielen.
Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber dafür tragfähige, kontrollierte und praktikable Regelungen schafft.
Wir. Gemeinsam. Für unsere Zukunft!
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Euer Landesverband Sachsen e.V.

