NRW überträgt Tarifabschluss auf Beamte und Richter

05.01.2022

Die 1:1 Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte und Richter ist zu begrüßen, aber die Besoldungsentwicklung, die Entwicklung der Arbeitszeit und andere Nebenkosten bieten Anlass zur Kritik.
Bruno Glätsch - Pixabay

Der BDK NRW begrüßt die Entscheidung, in Nordrhein-Westfalen den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder 1:1 auf die Beamten und Richter zu übertragen.
Das war am Mittwoch in Düsseldorf, nach einem Gespräch des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst mit den Gewerkschaften, angekündigt worden.

Damit werden auch die Beamten und Richter bis zum 31. März 2022 eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro erhalten.
Anwärter bekommen die Hälfte. Die Gehälter steigen zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent für den Kreis der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge. Pensionäre erhalten die Sonderzahlung nicht.

Ein insgesamt mehr als enttäuschender Abschluss bei der zu erwartenden Inflationsrate von derzeit bereits mindestens 5%, hatte der BDK NRW im Dezember 21 das Tarifergebnis kommentiert.
Allerdings steht die Landesregierung zu ihren Ankündigungen und nimmt eine inhaltsgleiche Übernahme vor. Da war man bei früheren Regierungen schon deutlich kreativere Kürzungslösungen gewöhnt.

Problematisch sieht der Landesvorsitzende BDK NRW, Oliver Huth, dass durch den mangelhaften Tarifabschluss der öffentliche Dienst gegenüber der freien Wirtschaft weiterhin in Rückstand gerät.

Attraktivität drückt sich auch in der Bezahlung aus. Eine gerechte und leistungsorientierte Bezahlung sind die wichtigsten Grundvoraussetzungen im Wettbewerb um das Personal zu bestehen.

Günther Ilsen, im BDK NRW für die Belange der Pensionärinnen und Pensionäre verantwortlich, zeigte sich ebenfalls enttäuscht.

Die starken Preissteigerungen, aktuell im Strom- und Gasbereich, treffen auch Pensionäre. Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier eine ganze Gruppe für 14 Monate von den Erhöhungen ausgenommen ist.

Der BDK NRW kritisiert auch seit Jahren das Sonderopfer bei der Arbeitszeit. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern müssen Beamte weiterhin 41 Stunden arbeiten.

Auch dies sieht Huth kritisch:

Neben der Bezahlung sind die Arbeitsbedingungen auch immer entscheidend, für welchen Arbeitsplatz ich mich entscheide. Die 41 Stundenwoche macht die Polizei als Arbeitgeber unattraktiv.

Die Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden war 2003 eingeführt worden und sollte ursprünglich spätestens 2008 auslaufen.

Pensionäre und Beamtinnen und Beamte zahlen zudem noch die Kostendämpfungspauschale. Diese war zusammen mit der sogenannten Praxisgebühr für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt worden. Während letztere bereits wieder abgeschafft wurde, gilt die Kostendämpfungspauschale in NRW weiter. Gerade vor dem Hintergrund das die private Krankenversicherungen in den letzten zwei Jahre erheblich die monatlichen Beiträge erhört haben, teilweise bis zu 70,- Euro, gehört die erwähnte Pauschale abgeschafft.
Hier gehen andere Bundesländer ebenfalls mit gutem Beispiel voran.

Update:

Demnach ist geplant, dass eine Kostendämpfungspauschale (§75 Abs. 6 Landesbeamtengesetz) ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben wird.

Mitteilung der Landesregierung