Offene Missachtung aller Landesbeamt:innen

15.03.2023

Finanzministerin instrumentalisiert Prozesskostenrisiko, um Ansprüche auf angemessene Besoldung zu minimieren. - „Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) [macht] den Landesbeamten das Leben schwer“. So schreibt die KN am 14.03.2023 und weist darauf hin, dass nun „jeder der 46 000 Staatsdiener künftig einzeln für eine amtsangemessene Besoldung kämpfen“ müsse. Über 7.500 hätten schon damit begonnen. Der BDK SH hatte letztes Jahr allen Mitgliedern sowie allen Kolleginnen und Kollegen zum Widerspruch geraten. Mit Unterstützung der Rechtschutzversicherung des BDK werden bereits erste Klagen beim VG Schleswig eingereicht. Mittlerweile ist klar: das Prozesskostenrisiko beträgt 1.500 EUR.
Andrys Stienstra - Pixabay

Mit dem Hinweis auf klamme Kassenlagen wurden seit den mittleren 2000er Jahren Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld zurückgefahren, die Wochenarbeitszeit angehoben und 2007 das Weihnachtsgeld auf ein Minimum reduziert. Verbunden waren diese Maßnahmen mit dem Hinweis aus der Politik, dies bei einer besseren Haushaltslage erneut zu überdenken. An dieses Versprechen erinnert sich hingegen im Landeshaus niemand mehr.

In Folge einiger Klagen gegen das Land und das dazu ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sicherte das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) seit 2008 jährlich allen Beamt:innen zu, mögliche Ansprüche für alle Beamt:innen umzusetzen.

Plötzlich und ohne Ankündigung war von diesem Weihnachtsfrieden im Rundschreiben Ende 2022 nichts mehr zu lesen. Ein versehentliches Vergessen? Nein. Eine Anfrage des BDK SH vom 12.12.2022 wurde wenige Tage später damit beantwortet, dass nach Anpassungen im Besoldungsrecht die Vorgaben des BVerfG umgesetzt seien und keine weiteren Ansprüche mehr zu erwarten sind. Für die Feststellung der amtsangemessenen Besoldung der Betroffenen werden in den unteren Besoldungsstufen sogar die Einkünfte der Partnerin oder des Partners missbraucht!

Das ist aus unserer Sicht unsozial.

Mit den jüngsten Äußerungen aus dem Finanzministerium wird klar: Die Betroffenen, egal ob mittlerer Dienst oder B-Besoldung, sollen mit einem Kostenrisiko von ca. 1.500 EUR davon abgehalten werden, für eine gerechte Besoldung einzutreten, obwohl es bisher positive Signale vom BVerfG gibt. Ein Urteil wird dieses Jahr erwartet. Wer also für einen Prozess keine Rechtsschutzversicherung oder eine unterstützende Gewerkschaft hinter sich weiß - im polizeilichen Bereich ist das in Schleswig-Holstein im Übrigen nur der BDK – ist auf sich allein gestellt. Viele werden sich das nicht leisten können.

Gehört es inzwischen zu den Beamt:innenpflichten aktiv zur Haushaltssanierung beizutragen?

Nachdem wir bis vor Kurzem nur hinter vorgehaltener Hand von fehlender Wertschätzung sprachen, erschien nun in den Kieler Nachrichten am 14.03.2023 der Artikel „Beamte auf den Barrikaden“, der die Missachtung unserer Finanzministerin Heinold für alle Landesbeamt:innen offenlegt.

Der Gipfel ist nicht, dass jede und jeder Einzelne vor Gericht für eine gerechte Bezahlung klagen muss. Nein. Der Gipfel ist auch nicht, dass die sowieso überlastete Justiz sich darüber hinaus mit vielen einzelnen Klageverfahren beschäftigen muss, da Sammelklagen vom Land Schleswig-Holstein nicht akzeptiert werden. Nicht einmal die Kosten, die für jedes einzelne Verfahren anfallen, bringen das Fass zum Überlaufen. Die Krönung des Ganzen ist, dass trotz allgemeiner Personalknappheit im DLZP „Zusatzkräfte“ eingestellt wurden, damit alle Anträge auf eine amtsangemessene Besoldung abgelehnt werden können.

Sehr geehrte Finanzministerin Heinold, sollten Sie versucht haben die Landesbeamt:innen vor den Kopf zu stoßen, so ist Ihnen das gelungen!

Sehr geehrter Ministerpräsident Günter, lassen Sie zu, dass aus Ihrem Kabinett heraus derart mit Ihren Mitarbeiter:innen umgegangen wird?

Sehr geehrte Innenministerin Sütterlin-Waack, als oberste Dienstherrin aller Polizeibeamt:innen wünschen wir uns mehr Rückendeckung von Ihnen.

Wir sind entschlossen, den Klageweg fortzuführen.

Der Landesvorstand


Foto: Andrys Stienstra (Pixabay)

#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022