Offener Brief an Finanzminister Dr. Walter-Borjans

28.07.2014

Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014: Haushalts- und Beförderungssperre
Offener Brief an Finanzminister Dr. Walter-Borjans
Foto: I-vista / pixelio.de

Besoldungsanpassung 2013/2014

Haushalts- und Beförderungssperre

  1. Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW vom 01.07.2014 (VerfGH 21/13)
  2. Ihr Erlass vom 01.07.2014 (Haushalts- und Beförderungssperre)
Düsseldorf, 26.07.2014

 

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Walter-Borjans, 

mit Urteil vom 01.07.2014 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013“ in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt.

Auf dieses Urteil reagierten Sie noch am selben Tage mit dem Erlass einer Haushalts- und Beförderungssperre.

Diese Reaktion, sehr geehrter Herr Minister, ist aus Sicht des Bund Deutscher Kriminalbeamter weder angemessen noch akzeptabel. Sie weist Sie als schlechten Verlierer aus.

Die Niederlage vor dem VerfGH war absehbar, auch für Sie. Sie war von 20 aus 21 Experten vorhergesehen und prognostiziert worden. Schon nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung hätten Sie somit die Möglichkeit der Niederlage schon für den Haushalt 2013 einkalkulieren und in Ihren Planungen berücksichtigen müssen. Ehrbare Kaufleute hätten in einem solchen Fall entsprechende Rückstellungen vorgenommen, vornehmen müssen. Sie scheinen dies unterlassen zu haben, obwohl Sie während der Haushaltsanhörungen – unter anderem durch den Vertreter des BDK NRW – dazu aufgefordert wurden, und haben auf Zeit gespielt. 

Die von Ihnen als Folge des VerfGH-Urteils verhängte Haushalts- und Beförderungssperre wird von den Mitgliedern des BDK, ja von der gesamten Landesverwaltung mit Fassungslosigkeit aufgenommen und als eine Art Vergeltungsmaßnahme an der Beamtenschaft begriffen; eine Vergeltung dafür, dass die Beamtinnen und Beamten den von Ihnen maßgeblich zu verantwortenden Verfassungsbruch nicht widerspruchslos hinzunehmen bereit waren.

Gleichzeitig stellen Sie die Beamtenschaft des Landes kollektiv an den Pranger und suggerieren, letztlich seien die Beamtinnen und Beamten mit ihren unangemessenen und maßlosen Forderungen für den beklagenswerten Zustand des Landeshaushaltes verantwortlich. Damit treiben Sie sehenden Auges einen Keil in die Bevölkerung des Landes NRW.

Mit dieser Maßnahme, sehr geehrter Herr Minister, stoßen Sie den Beamtinnen und Beamten dieses Landes vor den Kopf, zeigen in kaum zu überbietender Klarheit Ihre fehlende Wertschätzung für den öffentlichen Dienst und verspielen das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sie und die politische Führung.

Letzten Endes – und das wissen Sie – sind Sie für die jetzt entstandene Situation maßgeblich selbst verantwortlich, in dem Sie den Rat der Mehrzahl der Experten ignoriert und für den Fall der Niederlage zumindest nicht hinreichend Vorsorge getroffen haben. Den Beamtinnen und Beamten jetzt Maßlosigkeit vorzuwerfen und sie der öffentlichen Meinung als Schuldige für die Haushaltslage zu präsentieren, ist mit reiner Polemik noch wohlwollend umschrieben.

Der BDK wagt die Prognose, dass die mit der Beförderungssperre zu erzielenden Einsparungen im Verhältnis zu den auf den Landeshaushalt zukommenden Belastungen eher marginal sein werden. Für die betroffenen Beamtinnen und Beamten jedoch bedeutet sie erhebliche Nachteile auf Jahre hinaus, wirkt sie sich doch auch unmittelbar auf die künftige Karriere aus. Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei, die der BDK NRW vertritt, aber auch alle anderen Beamtinnen und Beamten leisten für dieses Land Herausragendes. Gerade in herausragenden und spektakulären Kriminalitätsfällen schmückt sich die Politik gerne mit den Leistungen der Kriminalpolizei; im Bereich der organisierten, der Rocker-, der Wirtschaftskriminalität, bei Wohnungseinbrüchen und anderen Eigentumsdelikten, bei Sexualstraftaten und Rauschgiftkriminalität erwarten Sie – zu Recht – voll engagierte und hoch qualifizierte Kriminalbeamte und Millionen von Überstunden. Die von Ihnen jetzt mit Ihrer Reaktion auf das Urteil des VerfGH demonstrierte Geringschätzung der Beamtenschaft insgesamt und damit auch der Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten ist ein Schlag ins Gesicht der Beamtinnen und Beamten und letztlich geeignet, ihre Motivation massiv zu beeinträchtigen. Die Beamtenschaft für die von Ihnen zu verantwortenden Versäumnisse in Haftung zu nehmen mag Ihnen kurzfristig politisch opportun erscheinen, von besonderem Weitblick geprägt ist diese demonstrative Geringschätzung nicht. Der Schaden, den Sie auf diese Weise für den öffentlichen Dienst anrichten, wird auf Jahre nachwirken.

Der BDK NRW fordert Sie auf, die erlassene Beförderungssperre aufzuheben und den Beamtinnen und Beamten den hoch verdienten nächsten Karriereschritt zu ermöglichen. Eine Politik auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten kann auf Dauer nicht Ihr Ziel sein.

Eine Kopie dieses Briefes werde ich den Mitgliedern des BDK zugänglich machen.

Mit freundlichen Grüßen

(Josef Schulz)
Stellv. Landesvorsitzender