Organisationsüberprüfung der Kriminalpolizei - Weitere Infos zum Thema

08.12.2017

„Evaluierung Organisationsüberprüfung der Kriminalpolizei“ Mit Schreiben des Herrn Staatssekretär Stich vom 23.11.17 wurden u. a. die Gewerkschaften über die geplanten Organisationsveränderungen im Bereich der Kriminalpolizei informiert. Die Anpassung verschiedener Kommissariate soll in den Jahren 2018 und 2019 stufenweise erfolgen. Der BDK hatte hierüber bereits berichtet.
Organisationsüberprüfung der Kriminalpolizei - Weitere Infos zum Thema

Heute wurden die konkreten Planungen durch Herrn IdP Jürgen Schmitt bekannt gegeben. In Absprache mit den Behörden soll die Umsetzung der ersten Stufe im ersten Quartal 2018 erfolgen. In dieser ersten Stufe erfolgen die Trennung des jetzigen K 17 in K 17 und K 18 sowie die Umwandlung der AG Banden zum K 15.
Die zweite Stufe soll im ersten Quartal 2019 einsetzen. Zu diesem Zeitpunkt soll eine Trennung der Kommissariate K 1-2 und K 6 der Flächeninspektionen erfolgen.
Bezüglich einer Vermeidung von „Kleinstkommissariaten“ wurde vom Ministerium die Mindeststärke von drei vorgegeben. Eine Nachfrage hierzu ergab, dass damit nicht drei Mitarbeiter, sondern die Gesamtstärke 1/2 gemeint ist.
Der BDK hat seine Skepsis hinsichtlich der späten Trennung des größten Problembereiches, K 1-2, nochmal artikuliert.