Pauschale für Leichenschau als "Einmalzahlung" - Rechtsfremde Anwendung des Erlasses

02.03.2009

Düsseldorf, 02.03.2009 - "Wenn Entscheidungsträger des Innenministeriums die Wirkungen von Fäulnisflüssigkeit und damit verbundenen übelsten Gerüchen sowie Leichenerscheinungen nur aus dem "Tatort oder dem Dschungel-Camp" kennen, muss man sich nicht wundern, dass die Zahlung der Pauschale (10,00 Euro pro Dienstgang) für Verrichtungen an Leichen im Rahmen der durch die Strafprozessordnung vorgeschriebenen Leichenschau völlig an der Realität vorbei nunmehr als "Einmalzahlung pro Tag oder Schicht" erfolgen soll.
Pauschale für Leichenschau als "Einmalzahlung" - Rechtsfremde Anwendung des Erlasses

Dem widersprechen allerdings die Erlasse vom 25.5.1992 und 23.4.2008, in denen jeweils von "Dienstreise bzw. Dienstgang" auf der Grundlage des Landesreisekostengesetzes die Rede ist. Die Beschränkung auf eine Einmalzahlung pro Tag wird durch die ergänzenden Erläuterungen, nach denen "Kleiderreinigung und Haarwäsche" auch nur einmal zusätzlich anfallen, nicht zwingend rechtmäßiger", erklärt der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.

Nachdem das PP Bochum im September 2008 "Rechtszweifel" an der gängigen und logischen Praxis der Zahlung pro Dienstgang hatte, und das Innenministerium erneut auf Zahlung pro Tag und nicht pro Einzelfall bestehen blieb, nahm der BDK die entsprechenden Verhandlungen mit dem Innenministerium auf. Dabei wurde festgestellt, dass die neuere Entscheidung aus der Abteilung 2 des Innenministeriums stammt, ohne das zuständige Referat 42 (Landeskriminaldirektor) in der Polizeiabteilung zu beteiligt zu haben.

Da bis heute - 6 Wochen sind inzwischen ins Land gegangen - keine Entscheidung vorliegt, stellt der BDK noch einmal klar:

  • Die Kriminalistinnen und Kriminalisten in diesem Arbeitsbereich nehmen körperliche und psychische Belastungen auf sich, mit denen niemand sonst etwas zu tun haben will - auch Verwaltungsbeamte im Ministerium nicht.
  • Sie benötigen zusätzliche, private Wechselbekleidung - auch mehrmals pro Tag. Wer setzt sich nach entsprechenden Kontakten, bei denen alle natürlichen Körperöffnungen eines verstorbenen Menschen zu untersuchen sind, teils übel riechend auf die Dienststelle bzw. tritt so Bürgern gegenüber? Wer schon einmal über Berge von Maden gestiegen ist, wird das nachvollziehen können.
  • Sie benötigen zusätzliche Hygieneartikel, um sich mehrfachen körperlichen Reinigungen zu unterziehen. Niemand wird behaupten können, dass Seifenspender und die auf Behörden-Toiletten üblichen "Einmalhandtücher aus Krepppapier" zur Körperreinigung und Haarwäsche geeignet sind.
  • Die Entscheider im Ministerium scheinen die Kosten für die Reinigung von Bekleidung aus den Augen verloren zu haben.
  • Besonders fällt jedoch ins Gewicht, dass die Interpretation der Sachlage durch die jüngste Entscheidung erneut eine fatale Wirkung auf die empfundene Wertschätzung kriminalpolizeilicher Arbeit haben wird.

Der BDK erwartet nunmehr eine zeitnahe positive Entscheidung in einer Angelegenheit, die zudem einen Haushaltstitel mit geringem Jahresaufwand betrifft.