Personalratswahl in NRW verschoben

20.03.2020

Die aktuellen Entwicklungen in der Pandemie führen dazu, dass die Personalratswahlen in NRW verschoben werden. Die bestehenden Personalräte führen die Geschäfte gem. §23 (3) LPVG weiter.
Personalratswahl in NRW verschoben
Fotorechte: Christian Daum / pixelio.de

Die Bedrohung durch den Corona-Virus wirkt sich auch auf die für den 5. – 8. Mai geplanten Personalratswahlen bei der Polizei aus und führt zu einer Verschiebung.

Das hat der Hauptwahlvorstand der Polizei heute beschlossen. Hintergrund ist die Feststellung, dass auf Grund der intensivierten Maßnahmen zur Pandemievorsorge eine ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahlen bei der Polizei nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Verschiebung der Personalratswahl begrüßt.

Trotz der Verschiebung der Personalratswahlen ist die Mitbestimmung bei der Polizei weiter gewährleistet. Die bislang gewählten Personalräte bleiben über das Ende der Mandatsperiode am 30.06.2020 hinaus geschäftsführend im Amt.