Personalratswahlen 2012

22.04.2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in 6 Wochen wählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nordrheinwestfälischen Polizei ihre Personalvertretungen in den Behörden und den Polizeihauptpersonalrat im Ministerium für Inneres und Kommunales für weitere 4 Jahre. Der BDK ist mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen in fast allen örtlichen Personalräten und im Polizeihauptpersonalrat fachkompetent vertreten. Bei der letzten Wahl im Jahr 2008 erreichte der BDK auf Landesebene knapp 4.500 Stimmen.
Personalratswahlen 2012

Dieses Ergebnis möchten die Kandidatinnen und Kandidaten
des BDK bei der kommenden Wahl möglichst deutlich verbessern.
Dass es möglich ist, zeigt die Wahl 2004, bei der der BDK über 5.250 Stimmen bei allerdings höherer Wahlbeteiligung erreichte.
Darum möchte ich Sie und euch alle trotz der auch bei Kommunal-­, Landtags-­ und Bundestagswahlen feststellbaren „Wahlmüdigkeit“ bitten. Viele stellen sich die Frage, warum wählen, wenn ich den Personalrat bisher nicht gebraucht
habe? Warum wählen, wenn die Behördenleitungen und das Ministerium ja doch machen, was sie wollen?
Die Bedeutung eines Personalrates ist nicht nur bei Personalentscheidungen im Einzelfall spürbar, sondern auch durch die Mitbestimmung und Mitwirkung bei Organisationsänderungen, die regelmäßig Umsetzungen, Funktionsänderungen oder Veränderungen des Arbeitsplatzes mit sich bringen.
Dabei ist eine fachkompetente Besetzung des Personalrates immens wichtig. Denn nur der kann kompetent vertreten, der auch um die Organisation, den Arbeitsbereich und die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen weiß. Deshalb gilt auch heute noch der Slogan: „Kripo vertritt Kripo“, was im Besonderen auch für die Angestellten in den Direktionen K gilt.
Aus meiner mittlerweile langjährigen Tätigkeit im Polizeihauptpersonalrat, nicht zuletzt aber auch aus meiner Erfahrung in einem örtlichen Personalrat weiß ich, dass es in der Tat Fälle gibt, in denen Behördenleitungen gelinde gesagt nicht auf der Höhe des Personalvertretungsrechts waren. Und genau deshalb bedarf es fachkompetenter Vertreter in den Personalräten, darüber zu wachen, dass dies Einzelfälle bleiben.
Das Personalvertretungsrecht sieht hier die entsprechenden
Eingriffsmöglichkeiten vor. Meine Erfahrungen im Polizeihauptpersonalrat und die vieler Kolleginnen und Kollegen in den örtlichen Personalräten zeigen, wie wichtig die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen des BDK in den Personalvertretungen der nordrheinwestfälischen Polizei sind. Ein „reformiertes“ Landespersonalvertretungsgesetz mit mehr Mitbestimmungsrechten und die zunehmenden schwierigen Aufgaben sowie die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordern zwingend Personalvertreter, die diese Probleme kennen.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte ich euch herzlich um die Teilnahme an der Personalratswahl und um eure Stimme für die Vertreterinnen
und Vertreter auf den Listen des Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Euer

Wilfried Albishausen