Personalratswahlen 2014

12.11.2014

Bis zum 27.11.2014 finden für die Polizei in Baden-Württemberg die Personalratswahlen statt. +++ Für die Mehrzahl der Dienststellen wurde Briefwahl angeordnet. +++ BDK gibt Hinweise zur Wahl.
Personalratswahlen 2014

Warum soll ich wählen?

  • Die Personalvertretungen sind Ihre Interessenvertretungen gegenüber der Dienststelle.
  • Personalvertretungen wirken in vielen Einzelentscheidungen aber auch bei grundsätzlichen Angelegenheiten Ihrer Dienststelle mit und können damit Einfluss auf Entscheidungen und Regelungen Ihrer Dienststelle nehmen.
  • Eine hohe Wahlbeteiligung zeigt Ihr Interesse an einer wirkungsvollen Interessenvertretung und stärkt die Personalvertretungen.

Wie viele Stimmen habe ich?

  • Die Anzahl Ihrer möglichen Stimmen orientiert sich an der Anzahl der für den jeweiligen Personalrat zu wählenden Mitglieder.
  • Für den Hauptpersonalrat der Polizei werden 16 Mitglieder für die Gruppe der Beamten und 3 Mitglieder für die Gruppe der Arbeitnehmer gewählt. Als Beamtin oder Beamter haben Sie somit 16 Stimmen; als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie 3 Stimmen.
  • Die Anzahl der Mitglieder für die örtlichen Personalräte ist abhängig von der Dienststellengröße. Auf Ihren Wahlunterlagen sind die Anzahl der zu wählenden Mitglieder Ihres örtlichen Personalrates und damit die Zahl Ihrer möglichen Stimmen vermerkt.
  • Nutzen Sie alle verfügbaren Stimmen und verschenken Sie keine Stimmen.

Wer kommt in den Personalrat?

  • Aus der Anzahl der auf eine Wahlliste insgesamt entfallenden Stimmen berechnet sich die Anzahl der Mitglieder dieser Wahlliste im jeweiligen Personalrat.
  • Die auf eine Wahlliste jeweils entfallenden Sitze in einem Personalrat werden dann in der Reihenfolge der persönlich erhaltenen Stimmen der Kandidatinnen und Kandidaten besetzt.
  • Sie haben die Möglichkeit, Kandidatinnen oder Kandidaten jeweils bis zu 3 Stimmen zu geben.
  • Konzentrieren Sie Ihre Stimmen, um die Wahlchancen der Kandidatinnen und Kandidaten zu erhöhen, die Ihre Interessen im Personalrat gegenüber der Dienststelle vertreten sollen.

Sie entscheiden mit Ihrer Stimmabgabe, wie stark Ihre Personalvertretungen sind und wer Ihre Interessen in den nächsten Jahren gegenüber den Dienststellen vertreten und durchsetzen soll!