Perspektiven auf den Unterstützungseinsatz 400 Studierender

11.12.2021

Um die Entsendung der Studierenden der Hochschule der Polizei Sachsen in den Unterstützungseinsatz zu bewerten, bedarf es einer Vielzahl von verschiedenen Perspektiven, welche im Folgenden nicht abschließend beleuchtet werden sollen.
Gerd Altmann - Pixabay
  1. Berufserfahrung im Studium

Das Studium der Polizei Sachsen beinhaltet neben vielen theoretischen Schwerpunkten lediglich zwei Praktika. Das erste, sog. Grundpraktikum schließt sich an die Studienzeit am Fortbildungszentrum Bautzen an und setzt den Schlusspunkt der Grundlagenvermittlung. Es stellt im Studienablauf die einzige von der späteren Verwendung losgelöste Möglichkeit dar, praktische Berufserfahrung zu sammeln. Das am Ende des Studiums stattfindende sogenannte Verwendungspraktikum wird i.d.R. in der späteren Verwendungsdienststelle durchgeführt. Nun könnte man sagen, jeder zugewonnene Tag an Praxiserfahrung ist ein weiterer Baustein, um später im Beruf bestehen zu können. Doch diese Schlussfolgerung stellt sich hier als Trugschluss heraus.

 

  1. Zielrichtung des Einsatzes

Die Zielrichtung des Einsatzes ist definiert als Unterstützungseinsatz in den Dienststellen zur Durch- und Umsetzung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO). Ob das zum Teil dynamische Einsatzgeschehen, insbesondere in Versammlungslagen oder akuten Gefahrensituationen im Rahmen von Bedrohungsszenarien bei Impfteams, Politikern und anderen Akteuren als ein sinnvoller Baustein zur Erlangung von Praxiserfahrung und Anwendung des Gelernten dienen kann, darf kritisch gesehen werden. In Konfliktsituationen bedarf es zielgenauen Maßnahmen, welche u.U. erst nach mehrjähriger Erfahrung rechtssicher und handlungssicher durchgeführt werden. Es ist demnach mehr als fraglich, ob Polizeikommisaranwärter/-innen auch für diese Problemlagen eingesetzt werden sollten. Eine Unterstützung selbiger durch erfahrene Beamte ist hierbei essenziell, setzt jedoch die erfahrenen und komplett ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten ebenfalls einer erhöhten Arbeitsbelastung aus, welche ohnehin durch die teilweise angespannte Personalsituation gegeben ist.

 

  1. Fortgang des Studiums

Problematisch kann weiterhin gesehen werden, wie die Studieninhalte ohne Abstriche hinsichtlich Umfang und Qualität sichergestellt werden können. Hierbei sind viele Abstimmungsprozesse erforderlich und etliche Fragen offen. Eine Schwächung der Lehre bedeutet unvollständig ausgebildete Polizeivollzugsbeamte, was sich im späteren Praxiseinsatz nach Abschluss des Studiums negativ auswirken kann. Hier muss mit Augenmaß gehandelt werden, nicht relevante Studieninhalte sind ggf. zu kürzen, praxisrelevante Inhalte beizubehalten. Auf eine reibungsarme Wiedereingliederung der Studierenden ist zu achten.

 

  1. Aufstiegsbeamte

Nicht zuletzt für die Aufstiegsbeamtinnen und -beamten ist die aktuelle Situation mehr als unglücklich. Ein teils langwieriger und mühsamer Auswahlprozess zum Studium wurde parallel zum Dienstalltag absolviert, um nun wieder nach kurzer Zeit aus dem Studienbetrieb in die Dienststellen zu wechseln und erneut im Mittelpunkt der Lage zu stehen. Die familiären Belastungen sind hierbei nicht zu vernachlässigen und ein Ausgleich aktuell nicht in Sicht.

 

Der BDK Sachsen setzt sich kritisch mit der Entsendung der PKA/-innen auseinander und steht diesen für Fragen zur Verfügung.

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