PKS 2017 - Ist das die Wahrheit?

14.04.2018

Am 10.04.2018 kam es bei der offiziellen Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2017 zum alljährlichen „Schulterklopfen“ von Seiten des Innenministers. Wie sehr die PKS kein geeignetes Instrument ist, um die Gesamtkriminalität zu beschreiben, ist längst belegt.
PKS 2017  - Ist das die Wahrheit?

Diese besteht sowohl aus dem Hell- als auch dem Dunkelfeld, welches weiterhin in ein relatives und absolutes Dunkelfeld unterschieden werden kann. Die letzte Dunkelfeldstudie (die nur das relative Dunkelfeld aufhellen kann) ergab, dass nur etwa jede 14. Straftat überhaupt angezeigt wird. Hierbei wird bei einigen Delikten neben anderen der Grund genannt, schon einmal „schlechte Erfahrungen mit der Polizei“ gemacht zu haben. Die PKS ist eine Ausgangsstatistik bei Abgabe des Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft. Sie wird beeinflusst durch das Anzeigeverhalten der Bürger, polizeiliche Kontrolle, Erfassungsregeln und auch Veränderungen im Strafrecht. Sie kann auch nicht angeben, wie hoch der Ermittlungsaufwand pro Fall war.

Die Kernaussagen:

  • 2017 wurden 110.337 Straftaten (-10,3%) erfasst. Die Fallzahl verringerte sich damit insgesamt um 12.724 Fälle. (Mit dem kleinen Zusatz) Der Rückgang ist dabei maßgeblich auf die entsprechende Entwicklung der aufenthaltsrechtlichen Straftaten zurückzuführen. Aber auch ohne diesen Kriminalitätsbereich nahm die Straftatenzahl ab und zwar um 6,1 % bzw. um 7.074 Fälle.

  • Einzig in der Gruppe der Straftaten gegen das Leben und der Sexualdelikte stieg die Anzahl der Straftaten geringfügig. Aufgrund der erforderlichen jüngsten Änderung des Strafrechts sind nunmehr deutlich mehr Verhaltensweisen eindeutig als Sexualdelikt in der PKS zu erfassen, als in den Vorjahren. Im letzten Jahr wurden 55 Straftaten gegen das Leben registriert, 10 Fälle mehr als 2016. Bei fast der Hälfte dieser Straftaten handelt es sich um fahrlässige Tötungen. Von den insgesamt 5 Mordfällen blieben 4 im Versuchsstadium.

  • Im Phänomenbereich des Diebstahls setzte sich der seit vielen Jahren bestehende Abwärtstrend auch im vergangenen Jahr fort. Die Fallzahl ging sogar um fast 12 Prozent auf insgesamt 34.708 Straftaten zurück. Wichtig für die Sicherheit aber auch das Sicherheitsgefühl ist, dass die Aufklärungsquote hierbei auf 31,4 % gesteigert werden konnte.

  • Beim Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) wurden im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2017 297 Fälle weniger registriert. Bei einem Rückgang von rund 20 Prozent in diesem Phänomenbereich lag die Fallzahl im Jahr 2017 bei 1.180 Einbrüchen. 

Der Rückgang ist wirklich erfreulich. Nicht ganz so positiv und auch nicht erwähnt, ist der Rückgang der Aufklärungsquote (AQ) von 35,3 % auf 27,4 % im Bereich des WED. Auch die Gesamt-AQ im Bereich der Diebstähle unter erschwerenden Umständen ist um einen Prozentpunkt auf 15,1 % gefallen.

Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass der für die Organisierte Kriminalität sehr wichtige Bereich der Geldwäsche um 50 Fälle und damit um 46,7 % gestiegen ist. Ebenfalls erwähnenswert ist, dass der Schaden in der Gruppe „Diebstahl unter erschwerenden Umständen“ eine Summe von mehr als 25.530.000 € ausmacht. In der Gruppe der Betrugstaten ist der Schaden noch etwas höher, mehr als 27.000.000 €.

Diese beispielhaften Auszüge und Zusammenhänge sollen nur zeigen, dass die Aussagen in der PKS sowohl negativ als auch positiv ausgelegt werden können und bloße Zahlen keinerlei Aussagekraft haben, obwohl dies häufig so dargestellt wird. Hieraus politische Erfolge zu ziehen, bzw. Personal daran zu messen, kann nicht richtig sein. Gerade im Hinblick auf die Deliktsbereiche, die der Kontrollintensität der Polizei unterliegen, die sogenannten Kontrolldelikte (zB. Rauschgiftkriminalität), können nur mittels erhöhtem Personal- & Sachaufwand in das Hellfeld gebracht werden... Wenn es eben politisch gewollt ist.

Auch auf das subjektive Sicherheitsbedürfnis der Einwohner sollte immer ein Auge gelegt sein (siehe Dunkelfeldstudie), denn wie die Kolleginnen und Kollegen aus dem Streifendienst berichten, ist die Präsenzstreife aufgrund des Personalmangels nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Allerdings soll am Ende auch das Positive aus der Pressemitteilung für uns Kriminalistinnen und Kriminalisten seitens des Innenministers erwähnt werden. Zitat:

„Wichtig ist aber auch, dass das Back-Office, die K-Dienststellen, ausreichend besetzt sind, damit alle Anzeigen zügig bearbeitet werden und die Ermittlungen in erforderlichem Umfang durchgeführt werden können.“