Polizeibeauftragte als wichtiges Zeichen

13.03.2022

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Brandenburg begrüßt die jüngste Gesetzesinitiative der Landesregierung zur Einführung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Polizeiangelegenheiten.
Bund_20210502_Opferhilfe
Vertrauen durch Transparenz!

Bereits seit einigen Jahren fordert der BDK eine solche Stelle, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Die Kripo- Gewerkschaft ist damit nicht alleine, die Forderung wird beispielsweise auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie den Opferschutzverbänden gestützt. Eine unabhängige Institution für Beschwerden gegen polizeiliches Fehlverhalten sei dabei eben gerade keine pauschale Vorverurteilung, wie sie vereinzelt innerhalb der Polizei befürchtet würde:

„Die Stelle schafft Transparenz und hilft dabei, das Vertrauen in die Polizei innerhalb der Bevölkerung weiter zu stärken“ sagt die Landesvorsitzende Anja Penßler-Beyer.

„Wir müssen die Scheu davor verlieren, uns über die Schulter schauen zu lassen. Je mehr sich in der Bevölkerung der Eindruck breit macht, dass die Polizei etwas zu verbergen hätte, desto größer wird auch das Misstrauen in unsere Arbeit. Größtmögliche Wertschätzung aus der Bevölkerung erreichen wir nur durch die Schaffung größtmöglicher Transparenz!“ , so Penßler-Beyer.

Dabei ist an den Beispielen der bereits amtierenden Bürger- und Polizeibeauftragten aus anderen Bundesländern bereits zu erkennen, dass diese nicht nur Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, sondern gerade auch von Polizeibediensteten bearbeiten. Vergleichbar mit dem Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages können Polizeibedienstete so auch ausserhalb hierarchischer Strukturen auf Missstände hinweisen und für die Legislative sichtbar machen.

Nachbesserungsbedarf sieht der BDK noch in einzelnen Punkten. So soll das Gesetz beispielsweise die Möglichkeit anonymer Eingaben bieten. Die Bearbeitung dieser wird wiederum in das Ermessen der Beauftragten gelegt. Der BDK fordert hier erhöhte Anforderungen an die Plausibilität, um beispielsweise gezielte Diffamierungen zu vermeiden, aber auch die Möglichkeit der anonymen Kommunikation in beide Richtungen muss gegeben sein, um den sogenannten "Whistleblower- Schutz" gewährleisten zu können. Zudem sind der Personalumfang und Fragen zum Rotationsprinzip im Mitarbeiterstab bisher nur vage beschrieben.

Abgesehen von den Detailfragen freut man sich im BDK aber über die Initiative der Landesregierung:

„Abschottung und Intransparenz führen lediglich zu Unsicherheiten in der Bevölkerung und zu dem Gefühl, man hätte etwas zu verbergen. Die große Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen hat absolut gar kein Problem damit, dienstliches Handeln nachvollziehbar gegenüber unabhängigen Dritten zu erläutern. Ihre Leidenschaft und ihr Engagement werden durch die geschaffene Transparenz in den Mittelpunkt gestellt“, so die Landesvorsitzende.