Polizeidienst in Krisenzeiten – Befragung der Bediensteten der Polizei Sachsen zur Corona-Pandemie

29.04.2021

Die Auswirkungen der Pandemie ziehen sich durch alle Bereiche der Gesellschaft und machen auch vor der Polizei keinen Halt. Neben der persönlichen Betroffenheit erschwert der Dienst unter den Bedingungen der Pandemie, mehr noch die vor der Polizei stehenden Aufgabe, die Restriktionen der Infektionsschutzvorgaben durchsetzen zu müssen. Oftmals gegen den Widerstand des Gegenübers. Das beeinflusst natürlich die tägliche Motivation und Leistungsbereitschaft der Einsatzkräfte.
Bund_20210128_Absturz_Mediamodifier auf Pixabay

Es ist sicher von großem Wert, zu wissen, wie denkt und fühlt die Polizei in dieser herausfordernden Lage.

Durch das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) erfolgte eine Befragung innerhalb der Polizei zu dieser Thematik im Befragungszeitraum Oktober/November 2020. Der Forschungsbericht, der die Ergebnisse der Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Dienstbetrieb in der Polizei Sachsen beinhaltet, wurde im April 2021 vorgestellt.

Leider wurde der Bericht nur intern über eine Verlinkung im Intranet der sächsischen Polizei zur Verfügung gestellt. Ein Zugriff von außerhalb der sächsischen  Polizei wäre wünschenswert gewesen. Nach unserer Auffassung spiegelt der Bericht ein natürliches  Stimmungsbild innerhalb der sächsischen Polizei für den Befragungszeitraum Oktober/November 2020 wider. 

Der Bericht liegt dem Bund Deutscher Kriminalbeamter gegenständlich vor. Im Wissen um die auferlegte Zurückhaltung können wir ohne Autorisierung keine Veröffentlichung vornehmen. Dennoch sehen wir uns gehalten, die wesentlichen Inhalte und Erkenntnisse des Berichtes aufzubereiten und unseren Mitgliedern und Interessenten zur Verfügung zu stellen.

Dabei haben wir uns exakt an die Aussagen und Bewertungen der Autoren des Berichtes gehalten und keine eigenen Wertungen, mit Ausnahme unserer Position hinsichtlich der zu Tage getretenen Zurückhaltung bei der Veröffentlichung, getroffen. Einige Aussagen sind dem Bericht entlehnt und als Zitate gekennzeichnet, da sie treffender nicht formuliert werden können.              

In Ihren Erhebungen ließen sich die Autoren von folgendem Herangehen leiten:    

„Wie hat die Corona-Pandemie den Polizeidienst verändert? Wie haben die Beschäftigten ihren Dienst während des Lockdowns ganz persönlich erlebt? Welche persönlichen Einstellungen und Sichtweisen prägen ihren Blick auf die Pandemiebekämpfung? Wie hat sich das auf ihre mentale Belastung und ihre dienstliche Handlungssicherheit ausgewirkt? Und was lässt sich aus alldem für den Umgang der Polizei mit zukünftigen Krisen lernen?“

Im Einzelnen können die Ergebnisse der Studie hier natürlich nicht dargestellt werden. Das würde dem Rahmen sprengen und der oben angeführten auferlegten Zurückhaltung widersprechen

In den nachfolgenden Aussagen wollen wir auf die im Bericht beinhaltene Zusammenfassung abheben. An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse des Berichtes sich auf den Befragungszeitraum Oktober/November 2020 beziehen. Die Einstellungen zu den Maßnahmen außerhalb dieses Zeitraumes unterlagen einer dynamischen Entwicklung und können in dieser Analyse keine Beachtung finden.    

Die Corona-Pandemie war für die meisten Polizeibediensteten im erhobenen Zeitraum bedeutsam. Das Informationsbedürfnis war ausgeprägt. Die Beschäftigten informierten sich mehrmals pro Woche über die Pandemie und nutzen dazu überwiegend verlässliche Informationsquellen. Die Corona-Warn-App wurde hingegen nur von einer Minderheit von 27 Prozent der Beschäftigten genutzt.

Die Pandemie sorgte für Beunruhigungen bei vielen Befragten. Knapp zwei Drittel zeigten sich besorgt, sich selbst anzustecken. Über 80 Prozent der Befragten bereitete darüber hinaus die Möglichkeit Sorgen, dass sich Angehörige und Freunde mit dem Virus anstecken könnten. Diese Befürchtungen waren mit Beginn der zweiten Welle im Herbst 2020 noch größer als während des ersten Lockdowns.

Die Angemessenheit der Infektionsschutzmaßnahmen wurde innerhalb der Belegschaft der sächsischen Polizei heterogen bewertet. 32 Prozent der Beschäftigten fanden die Maßnahmen genau richtig; 25 Prozent empfanden diese nicht weit genug gehend. Mit gut einem Drittel (31 Prozent) der Befragten befanden im Vergleich zur deutschen Gesamtbevölkerung mehr, dass die Maßnahmen zu weit gingen.  

Mit statistischen Mitteln haben die Autoren der Studie innerhalb der sächsischen Polizei drei Gruppen von Einstellungstypen kategorisiert. Diese drei Typen haben jeweils sehr verschiedene Wahrnehmungen der Corona-Pandemie (Ansteckungssorgen, eigene Wahrnehmung der Gefährlichkeit des Virus sowie persönliche Einstellungen zur Befolgung und Durchsetzung von Corona-Regeln) und bewerten folglich auch das polizeiliche Krisenhandeln sehr unterschiedlich.

Definitorisch werden die Gruppen wie folgt eingeteilt: 

 - „unsichere Konformisten“ (46 Prozent der Belegschaft): moderate Gefahrwahrnehmung; mittlere Ansteckungssorgen; dennoch hohe Bereitschaft zur Befolgung und Durchsetzung der Maßnahmen; ambivalentes Meinungsbild im Hinblick auf Angemessenheit der Maßnahmen.

- „besorgte Interventionisten“ (32 Prozent der Belegschaft): hohe Gefahrwahrnehmung; große Ansteckungssorgen; strikte persönliche und dienstliche Maßnahmenbefolgung; knapp mehrheitlich der Ansicht, die Maßnahmen gingen nicht weit genug.

- „unbesorgte Skeptiker“ (22 Prozent der Belegschaft): niedrige Gefahrwahrnehmung; geringe Ansteckungssorgen; mittlere persönliche Bereitschaft zur Einhaltung der Maßnahmen und eher niedrige Motivation zu deren dienstlicher Durchsetzung; fast durchweg der Ansicht, die Maßnahmen gingen zu weit.

Diese drei  Typen fanden sich in verschiedenen Bereichen der Polizei in unterschiedlichen Mischverhältnissen wieder. In der Laufbahngruppe 2.2, in Stabs- und Verwaltungsstrukturen sowie in Forschung und Lehre ist der Anteil „besorgter Interventionisten“ besonders hoch. Dort wird die Corona-Pandemie demnach im Mittel ernster genommen und einschneidende Maßnahmen genießen mehr Zuspruch als auf der Ebene des operativen Maßnahmenvollzugs.

Festzuhalten ist das Vorliegen eines ausgeprägten polizeilichen Berufsethos. Erhoben wurde eine Minderheit von 15 Prozent der inneren Opposition zur beruflichen Aufgabe, die Einhaltung der Maßnahmen in der Gesellschaft durchzusetzen. Einer großen Mehrheit von knapp 80 Prozent war es zudem wichtig, die geltenden Corona-Regeln auch selbst einzuhalten.

Als wesentlich wurde die wahrgenommen Führungsleistungen herausgearbeitet, die in der Tendenz eher positiv eingeschätzt wurde. Hier zeigten sich ca. 39 Prozent zufrieden, 27 Prozent unzufrieden und 34 Prozent unentschlossen.

Um die dienstliche Handlungssicherheit unter den Beschäftigten der sächsischen Polizei stand es während der Corona-Pandemie 2020 gut. Die absolute Mehrheit der Beschäftigten fühlte sich weder mental besonders belastet noch praktisch in ihrer Fähigkeit eingeschränkt, in der Dienstausübung angemessene Entscheidungen zu treffen. Beeinträchtigend wirkten Führungsmängel im Hinblick auf Information, Vorbereitung, Klarheit der Vorgaben und Ausstattung. Festzustellen war dies überproportional bei Beschäftigten der Laufbahngruppe 1.2, die mit der unmittelbaren Durchsetzung der Krisenmaßnahmen gegenüber der Bevölkerung betraut waren.

Handlungssicherheit und Führungszufriedenheit hängen klar von der wahrgenommenen Führungsleistung ab; persönliche Einstellungen zur Corona-Krise spielen hingegen eine untergeordnete Rolle. Die von der Richtigkeit drastischer Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie überzeugten „besorgten Interventionisten“ zeigten sich kaum handlungssicherer und auch nur wenig zufriedener mit der Führungsleistung ihrer Vorgesetzten als die maßnahmenkritischen „unbesorgten Skeptiker“ mentalen Belastung einher.

Erlebte Anerkennung und Wertschätzung für ihre Leistungen während der Pandemie wird vermisst.  Besonders bei Beschäftigten, die „sich im operativen Vollzugsdienst „auf der Straße“ bzw. „am Bürger“ einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sahen und dabei mit unklaren Vorgaben oder mangelnder Ausstattung umzugehen hatten.

Übergreifend wurde Bedarf an besser ausgebauten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Berufs- und Privatleben sowie flexiblen Arbeitsmodellen festgestellt. Für ein Viertel aller Beschäftigten bedeutete dies auch die zumindest phasenweise Verlagerung der Tätigkeit ins Home-Office. Über die Hälfte der Belegschaft wünscht, solche Möglichkeiten nutzen zu können. Besonders ausgeprägt ist dieser Bedarf bei Eltern – und in historischen Krisenzeiten auch bei Beschäftigten mit Partnern, die ebenfalls in systemrelevanten Berufen arbeiten.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist der Auffassung, dass mit dieser empirisch begründeten Betrachtung der Wirkungen der Pandemie für den Betrachtungszeitraum Ergebnisse vorliegen, die in Analogie für die gesamte Polizei in Bund und Ländern, aber auch für Rettungsdienste, Feuerwehr und Gesundheitsdienste Akzente setzen könnte bzw. weitere Wirkungen entfalten dürften.

Wir empfinden es als nicht zielführend, dass diese Studie nur sehr zögerlich und zurückhaltend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die sächsische Polizei vergibt sich etwas durch diese Zurückhaltung. Damit gerät eine solche Erhebung zum Selbstzweck und entfaltet keine Wirkung. Wir wünschen uns eine breite Veröffentlichung innerhalb der polizeilichen Forschung.

Das Thema wird uns noch eine geraume Zeit beschäftigen.  

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter stellt gern den entsprechenden Raum in den uns zur Verfügung stehenden Medien zur Verfügung, um dieser Studie mehr Aufmerksamkeit einzuräumen.

Für Interessierte aus dem Bereich der sächsischen Polizei verweisen wir auf den beigefügten Link. http://epolsax.polizei.sachsen.de/cps/rde/xchg/intranet/hs.xsl/384489.xml

 

Peter Guld

Landesvorsitzender