Polizeizulage: Ein erster Schritt

04.05.2023

Vor wenigen Wochen erst hatten wir beanstandet, dass im ersten Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen keine Erhöhung der Polizeizulage enthalten war - jetzt gibt es doch eine Steigerung ab 1. Juli 2023.
Polizeizulage: Ein erster Schritt

Vor wenigen Wochen erst hatten wir beanstandet, dass im ersten Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen keine Erhöhung der Polizeizulage enthalten war - jetzt gibt es doch eine Steigerung ab 1. Juli 2023.

Im zweiten Nachtragshaushalt beschloss der Niedersächsische Landtag in dieser Woche eine Erhöhung der Zulage von monatlich 127,38 Euro auf 180 Euro. Wir begrüßen diesen ersten Schritt ausdrücklich als notwendig, um einerseits auf die gestiegenen Anforderungen im Polizeidienst zu reagieren, andererseits aber auch, um die Polizei Niedersachsen für Ausbildungsplatzsuchende attraktiver zu machen.

Sehr erfreulich ist die seitens Innenministerin Behrens abgegebene Erklärung, sie wolle sich für eine mittelfristige Erhöhung auf 228 Euro einsetzen - der Betrag, der bei der Bundespolizei gezahlt wird.

Insbesondere die Erhöhung der Polizeizulage war gerade bei unseren Gesprächen mit Verantwortlichen der politischen Ebene in den letzten Monaten immer wieder Thema.

Leider ist die Polizeizulage weiterhin nicht ruhegehaltsfähig - auch das wäre ein kleiner Schritt gewesen, bei Ausbildungsplatzsuchenden Pluspunkte im Bereich Altersvorsorge zu sammeln.

Es sind noch einige Schritte nötig, bis die in der Pressemeldung des Innenministeriums formulierte „immense Wertschätzung der Landesregierung für unsere Einsatzkräfte“ nachvollziehbar ist.

Mit dem Nachtragshaushalt wurden weitere Mittel zur Sanierung maroder Landesliegenschaften freigegeben, darunter auch 31 Millionen Euro für die Zentrale Polizeidirektion Hannover - seit langem dringend erforderlich, wir berichteten.

 
Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

 

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