Polizeizulage - Innensenator befürwortet Ruhegehaltsfähigkeit

16.01.2020

Die besonderen Belastungen des Polizeidienstes enden nicht nach dem Ende der aktiven Karriere, sondern wirken fort. Dieser Tatsache gilt es, angemessen zu begegnen. Deshalb sind neben der Polizeizulage grundsätzlich alle Zulagen in angemessener Form für das Ruhegehalt zu berücksichtigen!
Polizeizulage - Innensenator befürwortet Ruhegehaltsfähigkeit

 

Im November 2019 haben wir Innensenator Geisel mit dem Anliegen angeschrieben, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einzuführen. Kurz vor Weihnachten lag die Antwort vor. Neben zwei Passagen zu den beschlossenen Anpassungen der Besoldung sowie der Erschwerniszulagen führt der Senator weiter aus:

Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage war auch eine Überlegung im Rahmen des Vollzugsdienstzulagenänderungsgesetzes, konnte aber aus verschiedenen Gründen keine Berücksichtigung finden.

 

Der Innensenator scheint also, so entnehmen wir es dieser Passage, auf unserer Seite zu sein. Da sich diese Wiedereinführung allerdings finanziell auswirkt, der Doppelhaushalt 2020/ 2021 beschlossen ist und die Legislaturperiode anschließend endet, wird die aktuelle Koalition dieses Projekt wohl liegen lassen – das sind zwei verlorene Jahre.

Die besonderen Belastungen des Polizeidienstes enden nicht nach dem Ende der aktiven Karriere, sondern wirken fort. Dieser Tatsache gilt es, angemessen zu begegnen. Deshalb sind neben der Polizeizulage grundsätzlich alle Zulagen in angemessener Form für das Ruhegehalt zu berücksichtigen!

Es obliegt nun wohl dem 2021 neu gebildeten Abgeordnetenhaus, diesen Schritt unmittelbar anzugehen und im Doppelhaushalt 2022/ 2023 die notwendigen Finanzplanungen unterzubringen. Wir werden genau hinsehen, wer sich wozu in seinem Wahlprogramm bekennt.

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