Polizeizulage muss ruhegehaltsfähig bleiben - Anhörung im Landtag NRW am 21.08.2008

20.08.2008

Düsseldorf, 20.08.2008 - Die Polizeizulage muss für alle Polizeivollzugsbeamten weiter ruhegehaltsfähig bleiben und damit als Bestandteil der Versorgung der im Ruhestand befindlichen Pensionäre erhalten bleiben.
Polizeizulage muss ruhegehaltsfähig bleiben - Anhörung im Landtag NRW am 21.08.2008

Düsseldorf, 20.08.2008 - "So sieht es der Antrag der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, den der Bund Deutscher Kriminalbeamter voll unterstützt, vor. In ihrer offensichtlich ablehnenden Haltung ignoriert die Landesregierung die über den aktiven Dienst hinaus wirkenden erheblichen psychischen und physischen Belastungen der Polizeivollzugsbeamten unseres Landes", erklärte der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.

In seiner schriftlichen Stellungnahme macht der BDK an exemplarischen Beispielen deutlich, dass besonders die Kriminalistinnen und Kriminalisten täglich erheblichen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind. Dabei handelt es sich nicht nur um die große Anzahl von Überstunden über das zulässige Maß hinaus, zahlreiche 7-Tage-Arbeitswochen in Ermittlungs- oder Mordkommissionen oder Alarmierungen im Rahmen von Rufbereitschaften mit mehreren Einsätzen in einer Nacht. Insbesondere die Bearbeitung von Gewalttaten, Brandermittlungen mit Toten oder Schwerstverletzten, Sexualstraftaten, Kinderpornografie, Kindesmisshandlungen und Verwahrlosung hinterlassen belastende Eindrücke, wie in kaum einem anderen Beruf. Posttraumatische Belastungsstörungen sind die Folge. Dass sie langfristig wirken und in nicht wenigen Fällen zu organischen Erkrankungen führen, ist eine arbeitsmedizinische Tatsache.

"Durch die Bearbeitung von Vorgängen aus den Abgründen unserer Gesellschaft riskieren die Kriminalistinnen und Kriminalisten ihre Gesundheit und ein gutes Stück Lebensqualität bis über die Pensionsgrenze hinweg. Die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und Polizeizulage hat auch etwas mit mangelnder Wertschätzung dieser Berufsgruppen zu tun. 90,00 Euro pro Monat und Pensionär können angesichts eines 60-Milliarden-Haushalts nicht das Problem sein", erklärte Albishausen abschließend in Düsseldorf.

Stellungnahme zur Anhörung im Landtag - (PDF, 46 KB)