Polizisten schützen! #update

30.03.2020

Im Rahmen der BDK-Kampagne: "Polizisten schützen!" wurde eine Anfrage an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt gerichtet. Wir wollten wissen: Gibt es ausreichend Atemschutzmasken für die Einsatzbeamt*innen? Ist jede/r Einsatzbeamte/ -in mit Atemschutzmasken ausgestattet und welche Schutzklasse haben dies Masken?
Polizisten schützen! #update

Laut Aussage der Pressestelle des Ministeriums  sind zum jetzigen Zeitpunkt alle Polizeivollzugsbeamten mit der erforderlichen Anzahl an Schutzmasken ausgerüstet. Es wurden bisher 7.700 Schutzmasken ausgegeben. Weitere Beschaffungsmaßnahmen sind eingeleitet. Die Verteilung an die Einsatzbeamtinnen und -beamten obliegt den Polizeibehörden und der Fachhochschule der Polizei. Handlungshinweise zur Verwendung von Schutzausstattung wurden in der Landespolizei bekanntgegeben. Danach soll nach Lagebeurteilung bei unmittelbarem Kontakt zu krankheitsverdächtigen Personen (siehe RKI Flussschema) ein Schutz der Atemwege durchgeführt werden (FFP 2 Maske). Hierbei ist primär dem Erkrankten die Maske aufzusetzen, zur Sicherheit auch den in unmittelbarer Nähe befindlichen Personen.

Aus Sicht des BDK reicht das nicht aus. Einsatzbeamte sollten immer, wenn sie mit Bürgern in Kontakt treten entsprechende Atemschutzmasken tragen. Zum einen um sich selber zu schützen aber auch, um nicht selber ungewollt Verbreiter des Corona-Virus zu werden.

#maskeauf

https://www.bdk.de/lv/sachsen-anhalt/polizisten-schuetzen

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Erreger_ausgewaehlt/Influenza/Flussdiagr_pdf.pdf?__blob=publicationFile