Präventionsarbeit ?

23.01.2013

Auch im Jahre 2013 stehen wieder Fördergelder für Kriminalprävention bereit. Das Schweriner Innenministerium bzw. der dort angesiedelte „Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung“ werden wieder die Arbeit der kommunalen und regionalen Präventionsräte bei kriminalpräventiven Projekten ihrer Bereiche wie jedes Jahr unterstützen. Auch die Landeshauptstadt Schwerin und deren Präventionsrat profitieren von diesem Geldzuwendungen für die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung.
Präventionsarbeit ?

Doch werden die Mittel auch tatsächlich immer für die Kriminalitätsvorbeugung ausgegeben?

In der „Schweriner Volkszeitung“ vom 15. Januar 2013 wird die Oberbürgermeisterin dazu zitiert: Der kommunale Präventionsrat kann auch in diesem Jahr wieder kleine Projekte fördern. „Kriminalitätsvorbeugung fängt im kleinsten sozialen Umfeld an. Deshalb lohnt es sich, auch die kleinen, aber wirkungsvollen Initiativen zu unterstützen. Dank der Bereitstellung von Fördermitteln durch das Innenministerium können wir unsere Präventionsarbeit wie gewohnt fortsetzen.“ Und dann wird berichtet, wozu im vergangenen Jahr unter anderem die bewilligten Mittel genutzt wurden: für ein Kinderfest des Präventionsrates Weststadt, für ein Stadtteilfest in Lankow, für die Straßentanzaktion „Jumpstyle“ der Caritas oder ein Mädchenfußballturnier.

Und genau diese Beispiele haben nichts oder nur wenig mit Kriminalprävention zu tun.

Um nicht missverstanden zu werden. Als Berufsvertretung der Kriminalpolizei stehen wir für eine starke Präventionsarbeit und eine effektive Kriminalitätsverhütung ein. Aber, die Gelder des „Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung“ sind nicht unerschöpflich und sollen ausschließlich für die Zwecke der Kriminalprävention, die für sich genommen schon schwer in ihrer Wirkung zu messen ist, eingesetzt werden. Kinder- und Stadtteilfeste sollen die Bewohner erfreuen, Straßentanzaktionen fallen unter die Rubrik Kunst und Fußballturniere sind Sportereignisse. Natürlich hat Schwerin auch Projekte der Kriminalitätsvorbeugung unterstützt.

Wir wollen diese Äußerungen auch lediglich zum Anlass nehmen darauf hinzuweisen, dass in der Vergangenheit so einige Projekte nur unter dem Namen der Kriminalprävention liefen, eigentlich aber eher zur Bürgerbespaßung zählen mussten. Glücklicherweise hat der „Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung“ diese Abweichungen erkannt und wird zukünftig noch strenger bei der Mittelvergabe in der Polizei und bei den Präventionsräten hinschauen.

Als BDK wünschen wir uns für die Zukunft in der Kriminalprävention eine effiziente Mittelverwendung und eine deutliche Hinwendung neuer Präventionsmaßnahmen zu den Themen der Neuen Medien, insbesondere der Cybercrime.