Presseerklärung des BDK Rheinland-Pfalz zur Flutnacht im Ahrtal

05.10.2022

BDK Rheinland-Pfalz weist Vorwurf des Organisationsversagens der Polizei Rheinland-Pfalz zurück

Nach der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz obliegt es dem Landtag, die Arbeit der Landesregierung und deren nachgeordneten Behörden zu kontrollieren. Der BDK begrüßt ausdrücklich, dass Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegen, u. a. durch die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aufgehellt werden.
Angesichts der aktuellen öffentlichen Debatte um die kürzlich dem Untersuchungsausschuss vorgelegten Videoaufnahmen aus der Flutnacht fordert der BDK alle Mandatsträger, die sonstigen politisch Verantwortlichen in den Parteien sowie auch die Vertreter der Medien zu einer Versachlichung der Diskussionen auf. Die Bedeutung der Hubschrauberüberflüge, deren Dokumentation und die daraus resultierende Informationsweitergabe am Abend des 14.07.2021 im Kontext des parlamentarischen Untersuchungsausschusses möchte der BDK nicht bewerten.

Gleichwohl stellt der BDK hinsichtlich der Bedeutung dieser Videoaufnahmen  am nächsten Tag und in den nächsten Wochen mit Blick auf die polizeiliche Lagebeurteilung und daran anknüpfende Lagebewältigung klar:
Niemand, der auf eine wie auch immer geartete Weise in die Einsatzbewältigung sowohl bei Polizei als auch bei den Feuerwehren und sonstigen Rettungsdiensten eingebunden war, hatte nach der Flutnacht Zeit und Bedarf, sich diese Videos anzusehen. Deren Informationsgehalt war zu diesem Zeitpunkt aufgrund der hochdynamischen Lage überholt. Ab dem Morgen standen Unmengen an Bildern und Videos sowohl aus polizeilichen Quellen als auch aus Medienberichterstattungen und sozialen Netzwerken zur Verfügung.
Vermisstensuche, Verletztenregistrierung und die Identifizierung einer bis dato unbekannten Anzahl von Leichen mussten über Wochen hinweg durch das PP Koblenz organisiert werden.
Bei aller berechtigter Diskussion stellt der BDK fest, dass das Land Rheinland-Pfalz bis dahin eine derartige Katastrophe noch nicht erlebt hat. Ein polizeiliches Versäumnis der Weitergabe des Videos sollte in diesem Kontext betrachtet werden.