Pressemitteilung zum Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei

19.07.2023

BDK Baden-Württemberg fordert unverzügliche Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg
Kriminalpolizei

Die Gerichtsverhandlung gegen den Inspekteur der Polizei hat bis zum Urteil des Landgerichts Stuttgart am 14. Juli 2023 viel Zeit in Anspruch genommen. Die Ermittlungen begannen bereits Ende 2021. Die Entscheidung selbst wird der BDK Baden-Württemberg nicht näher kommentieren. Wir haben sie in einem Rechtsstaat zur Kenntnis zu nehmen. Es gilt der Rechtsgrundsatz in dubio pro reo und diese Gerichtsentscheidung bezog sich allein auf den konkreten Tatvorwurf.

Es ist jedoch festzustellen, dass durch das in den letzten Monaten bekannt gewordene Verhalten Einzelner inzwischen ein sehr großer Schaden für die Polizei Baden-Württemberg entstanden ist, bis hin zu Ansehens- und Vertrauensverlust in der Bevölkerung.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat angekündigt, Revision einzulegen. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen (Innenministerium) teilte per Pressemitteilung vom 14.07.2023 mit, dass das gegen den Inspekteur der Polizei eingeleitete Disziplinarverfahren ruht, bis alle bei der Justiz anhängigen Verfahren abgeschlossen sind. Dieser Schritt ist nicht zwingend.

Der BDK Baden-Württemberg fordert das Innenministerium als Disziplinarbehörde auf, das ausgesetzte Disziplinarverfahren umgehend aufleben zu lassen. Dabei müssen alle zuletzt bekannt gewordenen Tatsachen in das Disziplinarverfahren einfließen. Es gilt eine ganzheitliche Betrachtung vorzunehmen, die über den konkreten Tatvorwurf im Verfahren hinausgeht und auch die Folgen für die Organisation Polizei Baden-Württemberg einbezieht.

Wir erwarten als Polizei Baden-Württemberg bereits von unseren Anwärterinnen und Anwärtern ein Höchstmaß an charakterlicher Integrität. Diese Anforderungen steigen mit jedem nächsthöheren Amt in der Polizei weiter an.

Ein weiteres Zuwarten halten wir für schädlich, eine weitere Hängepartie wäre unerträglich und würde die Polizei Baden-Württemberg weiter nachhaltig belasten – jetzt ist Handeln angesagt.

Bezug: Urteil des Landgerichts Stuttgart im Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg (19. Große Strafkammer (Schwurgericht), Aktenzeichen 19 Ks 117 Js 101869/22)

Veröffentlichung der Pressemitteilung am 19.07.2023