Qualifizierte Leichenschau bedeutet Patientensicherheit

08.01.2018

Niedersachsen plant für 2018 die Verabschiedung eines überarbeiteten Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen. Es soll insbesondere zur Patientensicherheit beitragen. Richtigerweise will die Landesregierung Konsequenzen aus den Klinikmorden ziehen.
Qualifizierte Leichenschau bedeutet Patientensicherheit

Nach den vermuteten über 100 Tötungsdelikten des Krankenpflegers Niels H. in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst läuft seit März 2017 im Krankenhaus Delmenhorst ein von den niedersächsischen Ministerien für Soziales, Inneres und Justiz abgesegnetes Pilotprojekt „Qualifizierte Leichenschau im Krankenhaus“. Hier gilt das „Vier-Augen-Prinzip“. Der den Tod feststellende Arzt füllt einen Dokumentationsbogen mit allen wesentlichen Daten zum Krankheitsverlauf, zur Aufnahmediagnose, den eingeleiteten Maßnahmen, zum erwarteten und/oder unerwarteten Verlauf und zum absehbaren oder nicht absehbaren Todeseintritt aus. Innerhalb von 24 Stunden führt ein externer, speziell qualifizierter Arzt eine Plausibilitätsprüfung dieser Dokumentation sowie eine zweite Leichenschau durch und protokolliert seine Arbeit. Anhaltspunkte für ein nichtnatürliches Geschehen werden zu jedem Zeitpunkt der Feststellung der Staatsanwaltschaft und der Polizei gemeldet, die dann weitere Ermittlungen aufnimmt.
 
Die Vorschläge für das Pilotprojekt „Qualifizierte Leichenschau“ wurden vom „Interdisziplinären Fachforum Rechtsmedizin“ entwickelt, es begleitet auch die Durchführung. Ein sehr sinnvolles und auf Patientensicherheit ausgelegtes Verfahren! Diverse bisher mögliche Fehlerquellen werden weitgehend ausgeschlossen.
 
Deutliche Verbesserungen bei der Erkennung von nichtnatürlichen Todesfällen und Diagnosen tatsächlicher Todesursachen sind durch die Einschaltung eines unabhängigen externen Spezialisten durchaus möglich und umsetzbar. In einem zweiten Schritt müssen bessere Standards auch für alle Todesfälle außerhalb von Krankenhäusern eingeführt werden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert bereits seit den 1990er Jahren eine bessere Leichenschaugesetzgebung zum besseren Erkennen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötungshandlungen, aber auch Behandlungs- und Pflegefehlern, und unterstützt ausdrücklich die konkreten Vorschläge des „Interdisziplinären Fachforums Rechtsmedizin“.
 
Im Gesetzesänderungsentwurf sucht man jedoch vergeblich nach diesen Vorschlägen!
 
Der BDK fordert deshalb alle beteiligten Ministerien sowie alle Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages dazu auf, die Chance zu nutzen und sich für die Einführung dieser Verbesserungsvorschläge analog zu dem Pilotprojekt einzusetzen.
 
 
Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

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