Queerfeindlichkeit ist eine reale und lebensbedrohliche Gefahr für die LGBTIQ-Community

05.09.2022

Wir sind bestürzt über den Tod von Malte C., der offenbar sterben musste, weil er sich queerfeindlichen Anfeindungen entgegengestellt und sich für eine offene und diverse Gesellschaft eingesetzt hat. Unser Mitgefühl und tiefe Anteilnahme gelten den Angehörigen, Freundinnen und Freunden von Malte.
Queerfeindlichkeit ist eine reale und lebensbedrohliche Gefahr für die LGBTIQ-Community

Malte hat sich in Gefahr gebracht, weil er nicht weggesehen hat und für seine Werte und Überzeugungen einstand. Unsere Gesellschaft braucht diese Form der Zivilcourage, um unsere Werte und Normen zu schützen.

Diese Tat zeigt leider wieder einmal, dass der Mut zu Zivilcourage häufig auch große Gefahr mit sich bringt. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass alle, die von den freiheitlichen Werten unserer Gesellschaft überzeugt sind, für diese einstehen und den Mut aufbringen in solchen Situationen einzugreifen. Ruft die Polizei in erkennbar gefährlichen Situationen und bindet andere Personen ein. Wenn Viele nicht wegsehen, kommen Einzelne mit ihren Taten nicht durch.

Diese Tat zeigt weiterhin, dass Queerfeindlichkeit in Deutschland eine reale und lebensbedrohliche Gefahr für die LGBTIQ-Community darstellt. Vorurteile und Hass auf queere Menschen sind in unserer Gesellschaft weiterhin verbreitet.

„Es ist unsere Aufgabe als Polizei- und Sicherheitsbehörden unsere freiheitliche und vielfältige Gesellschaft zu schützen und dafür zu sorgen, dass alle Menschen, egal welcher sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, frei und sicher leben können. Dank der konsequenten, effektiven und sehr guten Ermittlungsarbeit der Kolleginnen und Kollegen in Münster konnte zwischenzeitlich ein Tatverdächtiger ermittelt und festgenommen werden.“

sagt Marina Hackenbroch, die stellv. Bundesvorsitzende des BDK. Darüber hinaus ist es berechtigt und nachvollziehbar, dass Forderungen nach mehr Schutz durch die Polizei für die LGBTIQ-Community laut geäußert werden, was die Polizeibehörden auch als ihre Aufgabe anerkennen und umsetzen. Die ohnehin teils prekäre Personalsituation bei stetig wachsenden Aufgaben, macht es aber natürlich unmöglich, flächendeckenden Schutz zu bieten. Gleichzeitig kann es auch nicht Ziel einer freiheitlichen Gesellschaft sein, einzelne Menschengruppen durchgängig zu bewachen. Marina Hackenbroch weiter:

„Hier wird deutlich, dass diese Aufgabe nicht allein den Polizei- und Sicherheitsbehörden zukommen kann. Queerfeindlichkeit ist ein tiefgreifendes soziales Problem, das leider immer noch in vielen Teilen der Gesellschaft vorherrscht. Sicherheitspolitische und polizeiliche Maßnahmen können daher immer nur Symptombekämpfung sein, das Problem wird dadurch jedoch nicht behoben werden. Hier ist die Politik gefordert, ressortübergreifende Programme und umfassende Konzepte zum Schutz der LGBTIQ-Community aufzusetzen.“

Dennoch gibt es auch auf Seiten der Polizei noch Optimierungspotential im Umgang mit der LGBTIQ-Community. Es braucht gezielte Aus- und Fortbildung, um einen sensiblen und wertschätzenden Umgang aller Polzeibeamtinnen und – beamten mit Mitgliedern der LGBTIQ-Community sicherzustellen. Und letztlich braucht es auch Wissen, um queerfeindliche Straftaten als solche zu erkennen und sie dementsprechend bei der polizeilichen Erfassung und Bearbeitung als das zu kategorisieren, was sie sind: Hasskriminalität.

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