Realsatire bei einer Polizeidirektion - es grüßt der Wertsackbeutel -

23.10.2014

Mit einer 10seitigen Verfügung, Postordnung einer Polizeidirektion, versucht diese offensichtlich Ordnung und Struktur in die Poststelle auf dem Campusgelände zu bringen.
Realsatire bei einer Polizeidirektion - es grüßt der Wertsackbeutel -

Diese Verfügung erinnert jedoch in Teilbereichen an eine Realsatire. Beispielhaft seien hier ein paar Passagen zitiert:

  • An die Polizei adressierte Post gilt als Dienstpost

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Poststelle erledigen alle Aufgaben des Posteingangs und -ausgangs und achten auf eine zügige Bearbeitung, sowie auf einen Kosten sparenden Versand nach den entsprechenden Tarifen.

  • Posteingänge in Papierform oder Pakete werden von der Poststelle in Empfang genommen

  • Die Ausgabe des Paketes erfolgt gegen Unterschrift.

  • Postausgänge werden von der Poststelle während der Öffnungszeiten in Empfang genommen.

  • Ausgangspost ist versandfertig der Poststelle zu übergeben...

  • Die Ausgangspost ist vorzusortieren.

  • Die Sortierung sollte wie folgt erfolgen:

    • Versandfertige Briefpost getrennt nach Inland und Ausland

    • Gesonderte Sortierung nach besonderen Versandarten

    • Interne Hauspost

    • Postaustausch

  • Pakte sind selbst zu verpacken. Pakete sind nicht zu beschriften, da die Poststelle Paketmarken benutzt. Die Anschrift ist auf einem Zettel zu notieren und mit dem Paket abzugeben

  • Näheres regelt das Merkblatt für die Bearbeitung der Ausgangspost (Anlage B)

  • Verschlusssachen Vertraulich und Geheim werden an den Empfänger gegeben.

  • Der BDK verweist hier auf die Verschlusssachenanweisung (VSA):

  • Verschlusssachen Vertraulich und Geheim müssen dem Verschlusssachen-Verwalter übergeben werden!

Dem BDK ist auch aufgefallen, dass es hier an der Regelung für den Wertsackbeutel mangelt und weist auf den § 49 ADA der Post hin:

„In einem Wertsack versackte Wertbeutel hätten versackt werden müssen. Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte sich bei der Inhalts-feststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.“

 

"Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden" (Frei nach dem Film Schuh des Manitou)


Der geschäftsführende Landesvorstand

 

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