Realsatire Teil II bei einer Polizeibehörde - So parken Sie richtig! -

01.12.2014

Man mag es kaum glauben, aber es gibt in der Landespolizei Behörden, die sich in Form von Realsatiren der wirklich drängenden Probleme der Beschäftigten annehmen. Nun gibt es sogar eine Verkehrs- und Parkordnung (VPO).
Realsatire Teil II bei einer Polizeibehörde - So parken Sie richtig! -
Bild: www.kommunalnet.at

Darin ist u. a. geregelt:

  • „ in der Liegenschaft gelten die Regeln der StVO..“

    • Wir fragen: Was ist mit der StVZO?


  • „ Das Befahren bzw. Betreten der Liegenschaft ist grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Fahr-Fußwegen gestattet“.

    • Wir fragen: Was ist, wenn übergetreten wird?


  • „ Das Parken ist nur auf den als Parkplatz ausgewiesenen und gekennzeichneten Flächen gestattet (siehe Anlage: Anmerkung – die Liegenschaft wurde für Ortsunkundige grafisch dargestellt).

    • Wir fragen: Was ist in der StVO anders?


  • „Sollten Fahrzeuge aus dienstlichen Gründen dauerhaft (ab 2 Tage) abgestellt werden.... ist eine telefonische Erreichbarkeit der Fahrerin bzw. des Fahrers sicherzustellen...“

    • Wir fragen: Warum gibt es dazu kein genormtes Formblatt?



Der BDK regt an, weitere Regelungen für nachfolgende drängende Probleme zu treffen:

  • Benutzung der dienstlichen Telefone (TeleVO), der Sanitäranlagen (SanifairVO), der Illuminationsmöglichkeiten (Lichtschalter= LISchAVO)....


Der geschäftsführende Landesvorstand

 

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