Rechtssicherheit im Umgang mit dem Tod

04.06.2014

Podiumsdiskussion des Deutschen Richterbundes (DRB) zum Thema „Sterbehilfe - Brauchen wir mehr Rechtssicherheit am Ende des Lebens?“
Rechtssicherheit im Umgang mit dem Tod
Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Düsseldorf, 23.05.2014 - Der Deutsche Richterbund (DRB) organisierte am 21.05.2014 eine Podiumsdiskussion zum Thema „Sterbehilfe - Brauchen wir mehr Rechtssicherheit am Ende des Lebens?“ als Auftakt der bundesweiten Veranstaltungsreihe -Justiz im Dialog- im Landgericht Düsseldorf.

Der Einladung des DRB folgten von Seiten des BDK NRW Sebastian Fiedler (Vorsitzender), Britta Werner (stellv. Vors.), Josef Schulz (stellv. Vors.), Stephan Böhme (stellv. Vors.) und Günter Ilsen (Pensionärsbetreuung) und erlebten eine hochklassige Diskussion um ein eher ungeliebtes aber wichtiges Thema.

Eingangs stellte Herr Lars Mückner (Richter am Amtsgericht Duisburg) aus seiner Tätigkeit als Betreuungsrichter die doch weit verbreitete Unsicherheit im Umgang mit dem Thema dar. Er machte jedoch zugleich deutlich, dass es sich ausschließlich um Unsicherheiten in Bezug auf die Kenntnis und die Anwendung des Rechts handele. Die Rechtslage an sich sei vollkommen eindeutig.

Unter der Moderation von Herrn Michael Brocker (WDR) stellten Herr Prof. Dr. Frank Montgomery (Präsident der Bundesärztekammer), Herr  Prof. Dr. Udo Reiter (ehem. MDR-Intendant) und Herr Wolfgang Putz (Rechtsanwalt) ihre Positionen dar. Größter Streitpunkt war die Frage, ob die von Landesärztekammern erlassenen Berufsordnungen den Ärzten verbieten können, was ihnen die Gesetze erlauben. Hierzu gibt es bis heute keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

Die sich ergebende Diskussion machte deutlich, dass die sachlich nüchterne Betrachtung der Thematik unter rein rechtlichen Aspekten zwar eine Distanz ermöglicht, um Bewertungen der der Sterbehilfe immanenten Handlungen vornehmen zu können; allerdings können und dürfen die persönlichen Bedürfnisse der Patienten nicht ausgeblendet werden.

Der Austausch der teilweise  differierenden Argumentationen um die Schlagworte Dammbruch, Euthanasie, Palliativmedizin, Hospiztätigkeiten, aktive Sterbehilfe, Strafbarkeit usw. ergaben sehr gute gedankliche Ansätze zum Umgang mit einem schwierigen Thema.

In den anschließenden Gesprächen wurde deutlich, dass diese Thematik nicht nur persönliche Berührungspunkte aufweist, sondern durchaus auch seinen Platz im Bereich der Todesermittlungen hat.