Rechtsstaat vor Phobie

03.12.2020

Die Berliner Kripo hat keine Angst vor dem Islam
Arek Socha - Pixabay

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg hat in einem „taz“-Artikel am 02. Dezember 2020 über die Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Finanz-Hilfen das Vorgehen der Berliner Polizeikritisiert.

Auf Grundlage richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse hatte die Polizei Berlin unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft u.a. die Räume eines Vereins in einer Moschee durchsucht. Rechtsanwalt Eisenberg habe laut „taz“ u.a. geäußert, der „überdimensionierte Polizeieinsatz sei unverhältnismäßig und trage das Stigma einer islamophoben Motivlage“.  

Hierzu erklärt der Bund Deutscher Kriminalbeamter:

Islamophobie („Angst vor dem Islam“) ist weder Motiv noch Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Kripo in Berlin, sondern nur die geltenden rechtlichen Bestimmungen!

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