Rente mit 69 – dürfen oder müssen Polizeibeamte länger arbeiten?

02.11.2012

Seit Jahren werden die Beschäftigten in Deutschland mit längeren Lebensarbeitszeiten beglückt. Die Gründe für oder gegen eine Hinauszögerung des Renten- und Pensionsalters werden oft kontrovers und gegensätzlich diskutiert. In Mecklenburg-Vorpommern traf es zunächst die Angestellten, die nunmehr erst mit 67 Jahren das gesetzlich vorgesehene Rentenalter erreichen und später die Beamten, die jetzt gestaffelt mit 62 bis 67 Jahren pensioniert werden.
Rente mit 69 – dürfen oder müssen Polizeibeamte länger arbeiten?

Polizisten in unserem Bundesland gehen zukünftig mit 62 oder 64 Jahren in den Ruhestand. Andere Bundesländer, wie beispielsweise Brandenburg, wollen ihren Polizeibeamten ohne Rücksicht auf die besonderen Anforderungen und Belastungen des Polizeiberufes ebenfalls noch länger auf den Dienststellen sehen.

Nun kommt ein weiterer Vorstoß von Bundesinnenminister Dr. Friedrich und dem Deutschen Beamtenbund. Beamte sollen künftig sogar bis 69 arbeiten dürfen. Zustimmung findet dieser Vorschlag auch beim Landesinnenminister Lorenz Caffier und der Landesregierung, wir bräuchten eine flexiblere Altersgrenze. Minister Caffier gibt auch zu, dass unsere Landespolizei die Zahl der pensionierten Kollegen nicht mehr durch genügend Dienstanfänger ersetzen könne.

Auf den ersten Blick sieht der Vorschlag nicht schlecht aus. Wer möchte, darf auch länger arbeiten, wenn es in die persönliche Lebensplanung passt.

Woher kommt also die völlige Trendwende? Bislang konnten unsere Kollegen nur sehr begrenzt länger als bis 60 arbeiten. Viele Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit wurden in der Vergangenheit nicht genehmigt. Jetzt soll ausschließlich zum Wohle der Beschäftigten alles besser werden?

Die Mutmaßungen der Kollegen gehen sofort in Richtung zwangsweise Erhöhung der Lebensarbeitszeit. Innenminister Caffier scheint das auch mit seiner Feststellung um den nicht mehr ausreichenden Nachwuchs zu bestätigen. Junge Leute kommen weniger, also müssen die gestandenen Polizisten länger arbeiten.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter in MV (BDK MV) warnt davor, hier einen Testballon zu zünden, um anschließend aus der gewünschten Verlängerung der Lebensarbeitszeit heraus einen generellen Standard zu schaffen. Um es noch einmal zu betonen, wir haben nichts gegen ein freiwilliges, längeres Arbeiten für den Dienstherrn, das verantwortet jeder Kollege für sich selbst. Eine verlängerte Lebensarbeitszeit aber kann und darf kein Ersatz für die Folgen von – politisch gewollten und gewünschten – Personalreduzierungen und Strukturreformen der letzten Jahre sein.